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Die Stadtbibliothek in Köln : ihre Organisation und Verwaltung ; Beiträge zu ihrer Geschichte
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Ferien (vgl. §. 20), täglich von 101 Uhr, Mittwochs und Samstagsausserdem von 34 Uhr dem Publikum geöffnet.

§ 2.

Die Benutzung der Bibliothek geschieht unentgeltlich, wirdaber nur erwachsenen Personen, und zwar zu wissenschaftlichenZwecken oder zu ernster Belehrung gestattet.

Schüler der Prima und Sekunda hiesiger Gymnasien oderder im Range gleichstehenden Klassen anderer Lehranstaltenwerden ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter zugelassen.

§ 3.

Die Besucher des Lesesaales sind, auch wenn sie nur dieEinsicht der Kataloge beanspruchen, verpflichtet, an jedem ein-zelnen Benutzungstage Namen, Stand, Wohnung (Strasse undHausnummer) und Datum ohne besondere Aufforderung in dasam Eingange ausliegende Kontrollbuch in leserlicher Schrift ein-zutragen.

§. i.

Im Lesesaale haben sich die Besucher des lauten Sprechensund jeder andern Störung zu enthalten.

Kleidungsstücke, Stöcke, Schirme u. dergL dürfen Dicht aufden Tischen oder Bücherpulten, sondern nur an den dazu bestimmten Gestellen aufbewahrt werden.

8- 5.Die Benutzung der Bücher hat mit der grössteo Schonungzu geschehen. Beim Durchzeichnen ist das Durchstechen mittelsNadeln und das Durchdrücken auf färbender Unterlage sowie derGebrauch von Tinte oder flüssigen Farben unbedingt verboten.Jedes Einzeichnen oder Einschreiben in die Bücher mit Federoder Stift sei es auch Berichtigung von Druck- oder andernFehlern, Umbiegen der Blätter und unrichtiges falten derAbbildungen ist untersagt.

§ 6.Werke des Lesesaales sind, wenn sie nicht nach dein Ge-brauche an ihre richtige, durch Signatur und Nummer bezeichneteStelle gebracht werden können, dem den Lesesaal beaufsich-tigenden Beamten zu übergeben, welcher die Wiederaufstellungveranlassen wird.

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