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Die Stadtbibliothek in Köln : ihre Organisation und Verwaltung ; Beiträge zu ihrer Geschichte
Entstehung
Seite
61
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Gl

§. 16.

Das Feld A ist für das Ordnungswort bestimmt; im einzelnengilt folgendes:

§. 16.

Das Ordnnngswort ist stets in lateinischer Schrift her-auszusetzen.

17.

Bei den alten Klassikern wird regelmässig auch die latei-nische Form gewählt. 1 )

18.

Im übrigen ist das Ordnungswort in der Orthographiedes Originaltitels herauszusetzen; soll dieselbe im alphabe-tischen Kataloge nicht gewählt werden, 3 ) so ist die bevorzugteForm dem Abschreiber mit Bleistift vorzuschreiben. 3 )

§ 19.

Alle fehlenden oder abgekürzten Vornamen von Verfassernsind thunlichst zu ergänzen.*)

§ 20.

Abkürzungen, auch von Vornamen, sind nicht zulässig; könnenVornamen, welche auf dem Originaltitel abgekürzt stehen,nicht mit Sicherheit festgestellt werden, so sind diejenigen Stellen,welche der F.rgänzung bedürfen, durch leere eckige Klammernauszufüllen.

§ 81.

Ist das ausgesetzte Ordnungswort ein Personenname, so stehtder Familienname als Eanplname voran; Vornamen, Adels-pr&dikate 6 ) und Amtsprädikate, die letztern durch ein Kommagetrennt, folgen nach. Diese Reihenfolge wird auch eingehalten,wenn mehrere bis 3 koordinierte Verfasser in der Reihen-folge des Titels herausgesetzt und durch ein & verbunden werden.Bei den mittelalterlichen Personennamen sowie bei allen den-jenigen Namen von Kirchenfürsten, Heiligen und Regenteu, welche

M Also Hoinerlis.

*) Vgl. Centralblatt f. Bibliothekswesen. Jahrg. II, 1885. S. 16 unter h.

') Vgl. g. 64

4 ) Vgl. §. 1U unter b.

°) Vgl. jedoch Centralblatt 11, S. 17, Anmerk. 9.