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auf dem Titelblatt angegeben noch in die Paginierung desWerkes einbegriffen sind.
§• ILEine Auflösung von abgekürzten Wörtern des Titelblattesfindet nicht statt; nur eine Ergänzung der sämtlichen Namen des
Verfassers ist statthaft und notwendig.
§. 12.Sämtliche Zusätze zum Titel und zum Ordnungswort sind ineckige Klammern einzuschliessen, und zwar ermittelte Wifusser-namen hinter den Pseudonymen. 1 )
§• 13.
Mit den Zusätzen zur Titelkopie sind nicht zu verwechselndie bibliographischen Notizen und Belege. Sie haben, mit geringenAusnahmen, nur für die Bibliothekverwaltung ein Interesse, da siesich in der Regel weniger auf den Inhalt des Werkes wie auf seinebibliographische Beschreibung beziehen; sie haben ihren Platzstets ausserhalb des für die eigentliche Titelkopie bestimmtenRaumes; 2 ) und zwar ist bei der Katalogisierung jedes einzelnenBuches das einschlägige bibliographische Hauptwerk zu citieren,auch wenn es ohne Erfolg nachgeschlagen wurde.
§• 14.
Der Katalogzettel, 0,14m hoch und 0,21m breit, ist durchLiniierung —je eine Linie mit 0,035m Abstand vom linken, oben)und rechten Rande — in 6 Felder geteilt, deren Verwendungfolgendermassen festgesetzt ist:
Formular 6.
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') Im weitem Sinne; vgl. Mecklenburg im (Jentrnlblatt f. Bibliotheks-wesen, Jahrg. II, 1885. S. 859 ff.■) Vgl. §. 50.
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