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Die Stadtbibliothek in Köln : ihre Organisation und Verwaltung ; Beiträge zu ihrer Geschichte
Entstehung
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gebildete Gesamtbibliothek und deren öffentliche Benutzung dieentsprechenden Vorschriften und übt überhaupt über dieselbe inihrer ganzen Ausdehnung alle Befugnisse, welche der Verwaltungeiner öffentlichen Bibliothek zukommen.

Zunächst wird dieselbe einen Gesamtkatalog aufstellen unddarin ersichtlich machen, welche Stücke vor der Vereinigung derGymnasialbibliothek angehört haben.

§ 3.Die Stadtgemeinde erteilt dem Verwaltungsrate die Zusiche-rung, dass sie die bisherige Bestimmung der Gymnasialbibliothekzu wissenschaftlicher Benutzung des Publikums, insbesondere derLehrerschaft der kölnischen Gymnasien, für alle Zukunft aufrechterhalten wird.

§ 4.Die Abnahme der Gymnasialbibliothek aus dem jetzigen Ge-bäude und ihre Übertragung in die Stadtbibliothek besorgt diestädtische Verwaltung. Die dabei entstehenden baren Auslagenwerden von beiden Teilen zur Hälfte bestritten.

§. 5.Die Überführung der Bibliothek etfolgl binnen Jahresfristvom Tage der Genehmigung dieses Vertrages durch d;is könig-liche Provinzial-Schulkollegium.

§ 6.

Die Erledigung der dienstlichen Ansprüche des bisherigenBibliothekars der Gymnasialbibliothek liegt dem Verwaltungs-rate ob.

Der Vertrag wurde unter dem 15. August 1**4 durch daskönigliche Provinzial-Schulkollegium zu Koblenz auf Grund einesErlasses des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-angelegenheitenmit der Massgabe genehmigt, dass eine Ver-äusserung der der jetzigen Gymnasialbibliothek angehörendenBücher nur mit Zustimmung dos Verwaltungsrats der Gymnasial-und Stiftungsfonds und nach unserer Genehmigung erfolgen darf.

Die Programmensammlung wurde, mit Ausnahme der Univer-sitätsschriften, dem Marzellengymnasium gegen die Zusage über-wiesen, ihre Benutzung durch das wissenschaftliche Publikumgestatten und die von der städtischen Bibliothckvcrwaltuug ein-