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Die Stadtbibliothek in Köln : ihre Organisation und Verwaltung ; Beiträge zu ihrer Geschichte
Entstehung
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ehemaligen Jesuitenkollegiums au die Rheinische Eisenhahngesell-schaft, um eine Platzanleihe des Verwaltungsrats bei der städti-schen Verwaltung handelte, wurde später der Frage einer gemein-schaftlichen Verwaltung der beiden Bibliotheken naher-getreten; eine Einigung auf dieser Grandlage konnte nicht erzieltwerden, sodass der Verwaltungsrat sich im Interesse der Benutzuugder Gymnasialbibliothek genötigt sah, inzwischen ein neues Gebäudefür dieselbe zu errichten. Die Verhandlungen wurden indes mitUnterbrechungen fortgesetzt und im Jahre 1S80 kam ein durchBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 4. Juni bestätigtesvorläufiges Abkommen zustande, wonach der Verwaltungsrat dieBibliothek dauernd der Stadtgemeinde Köln gegen die Zu-sage überlassen sollte, dass sie die bisher aufrecht erhalteneVerwendung zum öffentlichen Nutzen ihrerseits jederzeit fortsetzenwolle. Unter dem 26. Mai 1884 wurde dann folgender Vertragabgeschlossen:

/uni Zwecke der Vereinigung der Gymnasialbibliothek mitder Stadtbibliothek ist laute zwischen dem Verwaltungsrate derGymnasial- und Stiftungsfonds, unter dem Vorbehalt der Geneh-migung durch das königliche Provinzial-Schulkollejiium, und demOberbürgermeister, handelnd namens der Stadtgemeinde, und aufGrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom4. Juni 1880, nachstehender Vertrag verabredet und geschlossenwurden:

1.

Der Verwaltungsrat überträgt unbeschadet des Eigentums-rechts die ordnungsmassiue Verwaltung der Gymnasialbibliothekauf die Stadtgemeinde Köln.

Zu dem Ende übergibt derselbe an die städtische Verwal-tung alle zur Gymnasialbibliothek gehörigen Bücher mit Aus-nahme der in anliegendem Verzeichnis aufgeführten, zur Bildungeiner Lehrer-Handbibliothek für das Marzellen-Gyninasium be-stimmten Druckschriften sowie ferner die Handschriften, Urkun-den, Sammlungen jeder Art, samt Schränken, Büchergestellen undsonstigen zur Bibliothek gehörigen Behältern.

§ 2.

Die stadt isehe Verwaltung stellt die Gymnasialbibliothek mitder städtischen Bibliothek vereinigt auf. Sie erlässt für die so

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