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dass einerseits der Zustand der letztem und ihrer Kataloge,andrerseits, wenigstens für die lautenden Arbeiten, auch die Grössedes Zuwachses und die mehr oder weniger lebhafte Benutzung vonEinfluss ist. Dagegen ist die Zahl der einzelnen Arten von Arbeiten,aus welchen sich der gesamte Geschäftsgang zusammensetzt, vonder Grösse der Bibliothek ganz unabhängig; die Behandlung einesBuches von seiner Bestellung beim Buchhändler bis zu seiner Auf-stellung und Benutzung erfordert bei allen Bibliotheken wesentlichdie gleiche Zahl von geschäftlichen Vorgängen; dass mehrere der-selben bei einer kleinen Bibliothek in derselben Hand ruhen, isteine notwendige Folge der geringern Beamtenzahl, während beigrossen Anstalten die Verteilung der Arbeiten unter Berücksich-tigung der fachwissenschaftlichen Vorbildung und der praktischenBefähigung der einzelnen Beamten erfolgen kann.
Die Grundsätze für die Reihenfolge und für die Details dertechnischen Arbeiten sind bei vielen Bibliotheken ganz oder teil-weise durch handschriftliche oder gedruckte Instruktionen festge-stellt; auch da, wo nur eine mündliche Tradition besteht, ist esvorteilhaft, ihre Befolgung durch die Einführung von Schematenzu erleichtern und zu sichern. Ich bringe die hier eingeführtenFormulare, wo es mir irgend wünschenswert erschien, bei dernachfolgenden genetischen Darstellung der technischen Arbeitenund ihrer Ergebnisse zum Abdruck.
Der Bücherbestand.Verfahren bei Vergrösserung des BeständeEntscheidung über Bücheranschaftüngen trifft die Deputation fürdie Bibliothekverwaltung; 1 ) in Fällen, welche einer schleunigenErledigung bedürfen — z. B. um ein günstiges antiquarisches Ange-bot benutzen zu können — wird die Anschaffung durch den Ober-bürgermeister verfügt. Die Beschaffung der Fortsetzungen vonperiodischen Schriften und Lieferungswerken geschieht durch denBibliothekar, welcher ausserdem neben seiner Handbibliothek dieSpezialitäten der Bibliothek, in erster Reihe die Abteilung fürrheinisch-westfälische Litteratur, stets auf dem Laufenden zuerhalten hat; die Deputation hat zu diesem Zweck auf die durch
') §. 3 der oben abgedruckten Bestimmungen über die Einrichtungeiner Bibliothekverwaltung vom 15. August 1878.
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