IX. Alles Qber periodische Schriften. — Die Bibliothek als
Mitglied wissenschaftlicher Vereine.X. Bibliothek des Bistorischen Vereins für den Niederrheinund BOnstige Bp&tern Deposita. — Rheinische Bibliographie.XI. Acta curiosa.XII. Bechnongsdaplik&te.
Ist ein eingehendes Schriftstück im Original zurückzureichen,so wird seine Stelle durch eine Abschrift oder meist durch eineAktennotiz, welche den Einsender beziehungsweise Adressaten,den Inhalt und die Daten in kürzester Form verzeichnet, ersetzt;diese Notiz wird auch angefertigt für alle ausgehenden Postkartenund diejenigen kurzerhand abgehenden Schreiben, welche nichtan die Bibliothek zurückzugeben sind.
Die Stadtbriefe werden regelmässig durch den Bibliothek-diener abgetragen; die auswärtige Korrespondenz wird frankiertabgesandt, sie niiisstc denn im ausschliesslichen Interesse desAdressaten erfolgen; im letztern Falle «eben die Stücke als porto-pflichtige Dienstsache unfrankiert zur Post.
Soweit nicht die Vorschriften für die Ausarbeitung der Kata-loge anders lauten, kommt in der Verwaltung der Bibliothekausschliesslich die lateinische Schrift zur Anwendung. —
Das Korrespondenzjournal hat die bei den Verwaltungsbe-hörden gebräuchliche Form. Die Zahl der erledigten Nummernbetrug: IST'.»: IS; l.sso : 2.'.1; 1881 : 189; 1882:310; 1883:313;1884:280: 1885:042.
Die Prüfung und Bescheinigung der eingehenden Rechnungenerfolgt durch die Bibliothekverwaltung, wogegen die Anweisungenauf die Stadtkasse durch das Finanzamt veranlasst und durcheinen dazu delegierten Beigeordneten vollzogen werden. —
Die eigentlichen bibliothekarischen Geschäfte erstrecken sichin der Hauptsache auf diejenigen Massnahmen, welche die Ver-mehrung. Katalogisierung und Ordnung, Erhaltung und Nutzbar-machung des Bücherbestandes zum Zweck haben. Der Umfangdieser Geschäfte bestimmt sich in der Regel wohl nach der Grösseder einzelnen Bibliothek, aber nicht ausschliesslich; es ist klar,