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30. September von 9—1 und o—6 Uhr, vom 1. Oktober bis gl, Märzvon 9—4 Uhr in der Bibliothek thätig. Eine Ausdehnung dieserArbeitszeit wurde in dringenden Fallen angeordnet. Der Dienerhat auch ausserhalb dieser Stunden die Heizung und Reinigungder Bibliothek sowie nötigenfalls Botengänge zu besorgen.
Die Bibliothek hat, wie einige andere Zweige der städtischenVerwaltung, ihre besondere Registratur; es ist diese Einrichtung,welche bei allen öffentlichen Bibliotheken besteht, schon durchdie räumliche Trennung von der städtischen Hauptregistraturgeboten. Die Erledigung derjenigen Schriftstücke, welche direktan die Bibliothek gerichtet wurden, geht von der letztern aus;in Fällen, für welche der Oberbürgermeister oder die Deputationeine besondere Genehmigung zu erteilen haben, wird die letzten'entweder vorher eingeholt oder das Schriftstück wird von derBibliothekverwaltung redigiert und dem Oberbürgermeister zurUnterzeichnung vorgelegt. Die Konzepte der ausgehenden Schreibenverbleiben bei den Bibliotheksakten, welche nach den folgenden12 Abteilungen und in denselben chronologisch geordnet sind:
I. Geschichte der Bibliothek. — Personalien. DienstlicheObliegenheiten und Befugnisse der Beamten. Arbeitshiilte.— Bausachen. Heizung und Reinigung der Bibliotheks-räume. Feuerversicherung.IL Bibliothekseinrichtungen. Anschaffung von Katalogzetteln,Kästen und dergl. — Drucksachen. — BibliographischeSysteme und Katalogisierung.
III. Grössere Berichte allgemeinen Charakters. Die Semester-berichte.
IV. Etatsentwürfe. Entscheidung über Rechnungsanweisungen.V. Erwerbungen durch Schenkung und Tausch. Verwendung
von Veröffentlichungen der Bibliothek. — Überweisungenzwischen Archiv und Bibliothek. — Alles über die Hoff-mannsche, Claessensche, Gymnasialbibliothek etc.VI. Bücherankäufe und Bücher Offerten. — Nachweisungen
über die Bestände. Defekte. Dublettenverkauf.VII. Buchbinderarbeiten.
VIII. Benutzung der Bibliothek: Auskunft über die Beständean die Bibliotheksbenutzer. Zirkulation der Zeitschriften.
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