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Die Stadtbibliothek in Köln : ihre Organisation und Verwaltung ; Beiträge zu ihrer Geschichte
Entstehung
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Pflichten zu nehmenden beständigen Aufseher über die ganzeSammlung gegen ein angemessenes Salarium bestellen, welchersoviel möglich in dem Lokal, wo die Sammlung aufgestellt ist,seine Wohnung haben, übrigens aber von der vorwaltenden oben-bezeichneten Commission seine nähere Instruction erhalten undbefolgen soll."

11. Erwarte ich von meiner zum Erben eingesetzten Vater-stadt und Gemeinde Cöln, dass sie alle in obigen Abschnittenbenannte Versorgungen und auferlegte Bedingungen pünktlicherfüllen sowie überhaupt alle Verpflichtungen eines Erben gerneübernehmen und nicht verkennen werde, dass ich durch dieseVerfügung einen Beweis meiner unbegrenzten Liebe zu ihrgebe..... "

Die Verfügung war in der That eine uneigennützige; wennWallraf seiner Erbin die notdürftige Versorgung mehrerer Ange-hörigen und einer alten Haushälterin zur Pflicht machte, so wardas gewiss eine bescheidene Forderung. Der Beschluss desStadtrats, welcher ihm ein Jahresgehalt von 4000 Franken be-willigte, 1 ) war eine billige und gerechte Anerkennung der hohenVerdienste des trefflichen Mannes. Leider war es ihm nur nochwenige Jahre vergönnt, sich der hohen Achtung und Verehrung,welche er sich in seiner Vaterstadt und auch weit über ihreGrenzen hinaus erworben hatte, zu erfreuen; er erlitt am3. November 1823 einen Schlaganfall, welchem er am 1$. März1824 erlag.

Wallraf hatte seine gesamte Verlassenschaft unter die Ver-waltung seiner Freunde Marcus DuMont und Johann Firmenichals Testamentsvollzieher gestellt; sie sollten mit Beihülfe einerKommission Stadtrat von Herwegh, Regierungsassessor vonGroote, M. J. de Noel und Stadtsekretär P. Fuchs den Nachlassinventarisieren und an die Erbin überliefern. Die Arbeiten warennach einem Berichte des letztgenannten 2 ) vor Jahresfrist beendet.Die alten Drucke wurden durch den Kanonikus von Büllingen

') Smets a. a. 0. 8. 02; Ennen a. a. 0. 8. 356.

2 ) Fuchs, Bericht über die Hinterlassenschaft des am 18. März 1824 inCöln verstorbenen Professors Herrn Dr. Wallraf an die Herren Testaments-vollzieher, vom 4. März 1?25. Handschrift im Stadtarchiv.

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