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Die Stadtbibliothek in Köln : ihre Organisation und Verwaltung ; Beiträge zu ihrer Geschichte
Entstehung
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Sammelarbeit konnte da keine Rede sein, wo es galt, alles zuretten, was nur irgend der Erhaltung im Interesse der Vaterstadtwert sein konnte; aber der Erfolg war ein ausserordentlicher; esunterliegt keinem Zweifel, dass der Walliafschen Bibliothek unterden Privatbibliotheken zu Anfang dieses Jahrhunderts eine ganzhervorragende Stelle, in Bezug auf Drucksachen zur rheinischenand speziell zur kölnischen Geschichte wohl die erste Stelle gebührt.

Wallraf hatte die Absicht, die im Interesse seiner Vaterstadtangelegten Samminngen derselben auch dauernd zu sichern; die

li Schritte, um eine angemessene Entschädigung für die unterendlosen Opfern und Entbehrungen zusammengebrachten Schätzefestzusetzen, wurden erst unter preussischer Herrschaft gethan;das königliche Generalgouvernement des Nieder- und Mittelrheinszu Aachen verfügte unter dem 3. Oktober 1814 den Ankauf zu(Junsten der Kölner Erziehungsanstalten.') Nachdem aber mehrereJahre vorübergegangen, ohne dass die Verfügung zur Ausführunggekommen wäre, führte endlich Wallraf selbst in einer schwerenKrankheit, welche ihn längere Zeit an das Lager fesselte, dieEntscheidung herbei; er errichtete unter dem 9. Mai 1818 einTestament, worin er u, a. folgendes verfügte: 1 )

......9. Zur Erbin meines sämtlichen Nachlasses, er bestehe,

worin er immer wolle, setze ich die Stadt und Gemeinde Cöln, meineVaterstadt, ein, und zwar unter der ausdrücklichen, unnachlässigenBedingung, dass meine Kunst-. Mineral-, Mahlerei- und Bücher-Sammlung zu ewigen Tagen bey dieser Stadt und Gemeinde zumNutzen der Kunst und der Wissenschaft verbleiben, derselbenerhalten und unter keinem erdenklichen Vorwande veräussert,anderswo aufgestellt und derselben entzogen werden soll."

n 10. Soll diese Sammlung unter der unmittelbaren Verwaltungund Aufsicht des zeitl. H. Bürgermeisters und des Stadtraths,welcher dazu eine Commission aus seiner Mitte ernennen wird.der Stadt erhalten und an einem dazu passenden Orte gehöriggeordnet aufgestellt und aufbewahrt werden; dann wird der H.Bürgermeister und Stadtrat!! einen kunstverständigen, in Eid und

') Kölnische Zeitung vom 11. Oktober 1814; vgl. Kirnen n. a. 0.S. 351 ff.

*) Testamentsabschrift im Stadtarohiv.