Druckschrift 
1 (1880)
Entstehung
Seite
570
Einzelbild herunterladen
 

570 Protokolle der Kommission, Erste Lesung.

Auf Begehren der auswärtigen Partei sind die Postsendungen mit derBezeichnungEinschreiben" zu versehen, wenn die gedachte Partei sich MZahlung der Mehrkosten bereu erklärt"angenommen, so daß Z 154 mit dieser Aenderung als angenommen gilt.

Die §Z 155 und 156 (K. B. 88 155,156, O. 88 162, 163) werden angenommenZu § 157 (K. V. § 157, G. 8 164) beantragt Abg. Dr. Biihr:statt Abs. 2 zu setzen:

In jedem Falle kann die Zustellung auch an den Gegner selbst «derdessen m erster Instanz bestellten Zustellungs-Bevollmächtigten erfolgenund zwar an den Gegner mittelst Aufgabe u. f. w.Der zu diesem Paragraph eingebrachte Antrag Nr. Grimm:den 8 15? dahin zu fassen:

die Zustellung eines Schriftsatzes, durch welchen ein Rechtsmitteleingelegt wird, erfolgt an den Gegner selbst, und zwar an diesen mittelstAufgabe" u. s. w. bis zum Schluß,wird zu Gunsten des Antrags vr. Bahr zurückgenommen.

Abg. Dr. Bahr: Sein Antrag habe den Zweck, den Parteien ein ultimmni-Ltußiuin gegenüber der komplizirten Reihenfolge oes Entwurfs über die Personen,an welche die Zustellungen zu machen feien, an die Hand zu geben.

Der Direktor im Reichskanzleramt von Amsberg: Der Zustellungsbevoll-mächtigte müsse der Partei immer bekannt sein; Zweifel über denselben könnten nichtentstehen; gegen Bahr's Antrag müsse er anführen, daß durch Annahme diesesAntrags eine Partei beste Gelegenheit zur Chitane erhalte, indem sie demferne wohnenden Gegner selbst, mit Umgehung seines Zustellungsbevollmächtigten,zustellen lasse.I S. 59. I Der Antrag Dr. Bahr wird abgelehnt und § 15? in der Fassung des Entwurfs

angenommen.

8 158 (K. V. 8 158, G. 8 165) wird ohne Debatte angenommen.Dr. Wolffson beantragt:

im 8 159 (K. V. § 159, G. 166) Absatz 1 nachgehörige" einzuschalten:und mit ihr zusammen wohnende".

Am Schlüsse hinzuzufügen:

Hat der Betreffende am Orte ein Geschäftslotal, so kommen die Bestim-mungen dieses Paragraphen nur dann zur Anwendung, wenn dieZustellung nicht nach den Vorschriften des 8 161 zu bewerkstelligen ist",

und bemerkt, sein Antrag bezwecke, die Zustellung an eine nur zufällig und vorüber-gehend im Hause verweilendezur Fannlie" gehörige Person auszuschließen und dieZustellung im Geschäftslokal unmittelbar nach der Zustellung an die Person selbsteinzuschalten.

Der Direktor im Reichskanzleramt von Amsberg: Durch Annahme derDr. Wolffson'schen Anträge werde die Zustellung sehr erschwert, man muthe demGerichtsvollzieher beziehungsweise Postboten zu, sich darüber zu vergewissern, ob einZusammenwohnen stattfinde, was oft nicht leicht zu beurtheilen sei; auch die Erkun-digung, ob Geschäftslotal vorhanden fei, führe nur zu Weiterungen.

Abg. R ei chensp erger: Er habe zwar den Entwurf stets dahin verstanden,daßzur Familie gehörig" ein Zusammenwohnen voraussetze; halte aber, nachdemdies durch das Amendement Dr. Wolffson in Frage gestellt sei, für dringendwünschenswert!), dies zum Ausdruck zu bringen.

Hierauf beantragt Abg. Pfafferott, den 8 159 folgendermaßen zufassen:

Wird die Person u. s. w. Wohnung anwesenden zu der Familiegehörigen oder in der Familie dienenden erwachsenen Hausgenossen erfolgen,"

Abg. Dr. Wolffson zieht den 1. Theil seines Antrags zu Gunsten dieserFassung zurück.

Der 8 159 wird in der vom Abgeordneten Pfafferott beantragten Fassungangenommen, der 2. Theil des vr. Wolffson'schen Antrags abgelehnt.