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Einsetzung einer Aommisston.')
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! 16. Msung S. 279.
am Dienstag, den 24. November 1874.
Lrste Berathung des Entwurfs eines Gerichtsuerfassungsgesetzes nebst Einführungsgesetz(Nr. 4 der Anlagen).
I Bevollmächtigter zum Bundesrat!) für das Königreich Bayern, Staatsminister > S. 279.der Justiz Dr. von Fäustle: Meine Herren! Gestatten Sie mir zu den Bemerkungender beiden Vorredner nur wenige einleitende Worte über die Fundamentalste derIhrer Berathung gleichfalls untergebenen Civilvrozetzordnung.
In dem Entwurf der Civilvrozetzordnung wird Ihnen die Frucht, ich darf wohlsagen einer jahrelangen, reichen Gerstesarbeit dargeboten, deren Ergebnisse schon inVerschiedenen Entwürfen, die nach Form und Inhalt abgeschlossen vorliegen, zu Tagegetreten sind; und ich halte es für meine Pflicht, an dieser Stelle insbesondere auchder Arbeiten in Hannover, der Arbeiten, welche zu dem preußischen Entwürfe vomJahre 1864 geführt haben, und auch der Thätigkeit der Nordbundskommifsion nichtzu vergessen.
Die Prinzipien, welche dem jetzigen neuesten Entwürfe der Civilvrozetzordnungzu Grunde liegen, sind in der „allgemeinen Begründung," welche den MotivenVorangestellt ist, in sehr eingehender Weise erörtert. Ich kann mich daher, wie dieZerren Vorredner, auf allgemeine Andeutungen der wichtigsten grundlegendenBestimmungen beschränken, welche ich freilich nur in fragmentärer Weise kurz zuberühren mir erlauben werde.
Der Entwurf, meine Herren, hat dem Streben, welches seit Jahrzehnten durch
>) Anm, des Herausgebers. Die Verhandlungen über die Einsetzung der Kommissiondes Reichstags, sowie die ersten Berichte der Kommission sind in den Materialien zumGerichtsverfassungsgesetze (Band I. dieses Werkes S. 188 ff.) vollständig mitgetheilt.