Deutscher Reichstag.
II. Legislatur-Periode.II. Zession 1874.
Zu Nr. 6.
Oegrimnung äes Entwurfs > ^ i
emer
Civilprozeßordnung
und des
Einführungsgesetzes.
lVorwort. l S. 3.
Der Bundesrath beschloß in seiuer Sitzung vom 8. Mai 1871:
1) Zur definitiven Feststellung des Entwurfs einer Prozeßordnung inbürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Deutsche Reich wird eineKommission von zehn Juristen berufen;
2) Der Vorsitzende wird aus der Mitte der Kommission von dem Reichs-kanzler ernannt, sofern sich nicht der Königlich preußische IustizministerDr. Leonhardt zur Uebernahme des Vorsitzes bereit finden läßt;
3) Die Kommission wird ihren Berathungen den von dem Königlichpreußischen Iustizminister aufgestellten Entwurf einer deutschen Civil-prozeßordnung von 1871 in Verbindung mit dem von der früherennorddeutschen Bundeskommission ausgearbeiteten Entwurf von 1870und den fonstigen einschlägigen legislativen Vorarbeiten zu Grundelegen.
Zu Mitgliedern dieser Kommission wurden vom Bundesrathe gewählt:
1) der Königlich preußische Geheime Ober - Iustizrath und vortragendeRath im Justizministerium Dr. Falk zu Berlin,
2) der Königlich preußische Ober-Tribunalsrath Freiherr von Diepen-broik-Grüter zu Berlin,
3) der Königlich preußische Appellationsgerichtsrath Planck zu Celle,
4) der Iustizrath Dorn, Nechtsanwalt bei dem Obertribunal zu Berlin,
5) der Iustizrath von Wilmowski, Rechtsanwalt zu Breslau,
6) der Königlich bayerische Appellationsgerichtsrath und Referent imJustizministerium Dr. Gottfried Schmitt zu München,
7) der Königlich fächsische Geheime Iustizrath Abeken zu Dresden,
8) der Königlich württembergische Obertribunalsrath von Kohlhaaszu Stuttgart,
9) der Großherzoglich badische Ministerialrath im JustizministeriumDr. Albert Gebhardt zu Karlsruhe,