Protokolle der Kommission. Erste Lesung. 567
Letzterer Antrag bildet die Reproduktion eines bei 8 33 gestellten und hierherbewiesenen Antrags.
Abg. Reichensperger zieht beide Anträge zurück.
Aus einen Antrag Dr. Bahr wird das Wort „rechtlichem" am Schlüsse des8 130 gestrichen, im Uebrigen der Paragraph angenommen.^ L 131 (K. V. 8 131,' G, ß 137) wird ohne Debatte angenommen.
Zu 8 132 (K. V. § 132, G. 8 138) beantragt Abg. Dr. Wolffson:die Worte „oder verschiedener" zu streichen,weil ihm die Erzwingung eines von den Parteien nicht beliebten LitiskonsortiumBedenken errege, und er überdies befürchte, das Gericht werde, wenn es derartigeVerbindungen anordne, spater doch wieder trennen müssen.
Der Direktor im Reichskanzleramt von Amsberg betont den praktischen Werthder betreffenden Bestimmung des Entwurfs; es gebe Falle, wo hundert Personenaus dem nämlichen Fundamente klagen oder verklagt werden, und wo eine Verbindungehr zur Vereinfachung beitrage.
Der Antrag Dr. Wolfffon wird abgelehnt und § 132 angenommen.
8 133 (K. 'V. § 133, G, § 139) gelangt ohne Debatte zur Annahme.
Bei Z 134 (K. V. § 134, G. 8 140) bemerkt der Abg. Dr. Schwarze, erhalte es für zweifellos, daß das Gericht den Beschluß auf Aussetzung des Streitesbis zur Erledigung eines anderen Verfahrens zurücknehmen könne, was vom Direktordes Reichskanzleramts von Amsberg Bestätigung findet.
Die ZZ 135-136 (K. V. 88 135, 136, G. 88 141, 142) werden angenommen.
Zu 8 137 (K. V. 8 137, G. 8 143) hat Abg. vr. Bahr Streichung des 4.Ubs, beantragt, zieht jedoch diesen Antrag zurück.
Der Abg. Eysoldt beantragt:
im Abs. 2 des 8 137 statt „kann" — „zurückweisen", zu setzen „hat" —
„zurückzuweisen",und bemerkt, daß er eine kategorische Vorschrift für zweckmäßig halte, um das Auf-kommen der Winkelkonsulenten zu hindern.
Gegen diesen Antrag sprechen der Direktor im Reichskanzleramt von Amsbergund die Abgg. Bernards, Dr. Gneist, Pfafferott, Reichensperger, sämmt-lich in dem Sinne, daß dem Richter eine gewisse Latitude in Zulassung und Zurück-weisung solcher Parteivertreter, welche das mündliche Verhandeln geschäftsmäßigbetreiben, eingeräumt werden müsse.
Der Antrag Eysoldt wird abgelehnt; 8 137 angenommen.
Nachdem Abg. Grimm seinen zu 8 138 (K. V. 8 138, G. 8 144) gestelltenAntrag:
„in tme hinter Verhandlung einzuschalten: sei es in der gleichen oder in
anderer Sache."ohne Debatte zurückgenommen, gelangen die 88 138, 139, 140 (K. V. §8 138, 139,140, G. §8 144, 145, 146) zur Annahme.
Abg. Dr. Wolffson hat beantragt, nach 8 140 folgenden 8 140», einzu-schalten:
Die vorbereitenden und anderweitigen Schriftsätze, welche die bei der Ver-handlung gestellten Anträge enthalten, sind dem Protokoll als Anlagenbeizufügen.
Werden bei der Verhandlung Anträge oder zur Begründung oder Wider-legung von Anträgen dienende thatsächliche Behauptungen oder'Beweismittel,welche in den vorbereitenden Schriftsätzen enthalten ! find, nicht vorgebracht; > S. 56.oder werden bei der Verhandlung derartige thatsächliche Behauptungen oderBeweismittel vorgebracht, welche in den vorbereitenden Schriftsätzen nichtangegeben sind, so sind solche Abweichungen von dem Inhalt der vorbereitendenSchriftsätze durch Aufnahme in das Protokoll oder durch Beifügung einesdieselben enthaltenden Schriftsatzes festzustellen.
Der Vorsitzende hat auf Antrag der einen oder anderen Partei oderauch von Amtswegen für eine solche Vervollständigung des ProtokollesSorge zu tragen, auch, wenn ein Antrag einer Partei vorliegt, zu bestimmen.