Druckschrift 
1 (1880)
Entstehung
Seite
552
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552 Protokolle der Kommission, Erste Lesung,

Abg. Thilo zählt einige Falle auf, in denen die Bestimmung praktisch werde,,könne. Die Frage stehe im Zusammenhange mit der Kostengesetzgebung, denn beiPauschquanten lasse sich gar nicht mit Bestimmtheit sagen, wie viele Kosten ein durchSchuld des Richters oder Anwalts frustrirter Termin veranlaßt habe.

Bei der Abstimmung über die einzelnen Klassen werden die WorteRichter",gesetzlicher Vertreter",Rcchtsanwälte und andere Prozeßbevollmächtigte" abgelehnt'schließlich aber auch der ganze § 94». in der veränderten, auf Gerichtsschreiber uchGerichtsvollzieher beschränkten Fassung verworfen.

Hierauf werden noch die HZ 9597 (K. V, ZZ 9697, G. 88 98100) ohneDebatte angenommen.

Schluß der Sitzung.

G. w. o.

«

Miqu6I. Dr. G. Schieber.

S. 37. j 8. S i tzung.

Verhandelt Berlin, den 29. April 1875.Gegenwärtig:

der Abg, Miqu 6 1 als Vorfitzender und sämmtliche Kommissions-Mitglieder,mit Ausnahme der Abgg. Dr. Laster, Dr. Marquardsen, vonPuttkamer und Dr. Lieber;

ferner als Vertreter des Bundesrathes, des Reichskanzleramtes und der verbündetenRegierungen:

der Königlich Preußische Staatsminister Dr. Leonhardt, der Direktorim Reichskllnzlercunt von Amsberg, der Königlich Preußische GeheimeIustizrath Kurlbaum II., der Kaiserliche Regierungsrath Hagens, derKöniglich Bayerische Apvellationsgerichtsrath Dr. Hauser, der KöniglichSächsische Geheime Iustizrath Held und der Königlich WürttembergischeMinisterialrath Heß.

Liuilprozeßordnung lH 9812U (K. V, 88 «8120, G. 88 101124).

Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und genehmigt.

Der Abg. Dr. Schwarze theilt mit, die Redaktions - Kommission habe ihreArbeiten durch Prüfung der bis jetzt von der Kommission angenommenen Anträgebegonnen. Er depomrt bei dem Vorsitzenden ein Exemplar des Entwurfs,welches zur Aufnahme der authentischen Beschlüsse der Redaktions - Kommissionbestimmt ist.

Der Vorsitzende spricht, ohne Widerspruch zu finden, aus, daß diese Beschlüsseden Mitgliedern gedruckt zugestellt werden und, wenn sie binnen zwei Tagen vonkeiner Seite monirt sind, als genehmigt gelten sollen.

Zum 5. Titel des ersten Buchs des Entwurfs behält sich der Abg. Ensoldteinen die gleichmäßige Regelung des Kostenwesens betreffenden Antrag für die zweiteLesung vor.