536 Protokolle der Kommission. Erste Lesung.
Die übrigen Anträge zu den Z 45 und 46 werden zurückgezogen.
Es gelangen sonach die 88 44 bis inkl. 46 in der Fassung des Entwurfs zurAnnahme/
Abg. Struckmann hat zu 8 46 den Antrag gestellt:Als Z 46a einzuschalten:
„Das Verfahren ist, wenn das Gesuch für begründet erklärt wird, kostenfrei;im Falle der Zurückweisung hat die Partei, welche das Gesuch gestellt hat,die Kosten zu tragen."
Auf die Bemerkung des Geheimen Iustizrathes Kurlbaum, daß im Gesetz-entwürfe nirgends bestimmt sei, für welche Prozetzakte Kosten zu erheben seien undfür welche nicht, zieht Abg. Struckmann seinen Antrag zurück.
ß 47 (K. V. 8 47, G. § 4?) wird ohne Debatte angenommen.
ß 48 (K. V. Z 48, G. 8 48) wird vom Vorsitzenden zur Debatte gestellt.Hierzu ist vom Abg. Dr. Bahr ein Abänderungs-Antrag eingebracht (siehe Anlage I,dieses Protokolls). Zu dessen Begründung bemerkt Antragsteller, daß er dem Richternicht zumuthen möchte, sich positiv darüber zu äußern, ob er seine Ablehnung fürgerechtfertigt halte oder nicht.
Der Antrag Dr. Bahr wird, nachdem sich Abg. Thilo zu dessen Gunstengeäußert, mit Stimmengleichheit abgelehnt und Z 48 angenommen.
Es erfolgt weiter die Annahme des § 49 (K. V. 8 49, G. § 49) ohne Debatte,
Schluß der Sitzung.Geschehen wie oben.
Miaust. Dr. Seuffert.
I S. 15. I Anlage I. bis IV. zu dem Protokoll der 6. Sitzung der Justiz-Kommission.
Abänderung^ - Anträge
zu demEntwürfe einer Civilprozeßordnung.
I.
Dr. Bahr (Kassel). Die Kommission wolle beschließen:
s 11.Zusatz:
Auf Antrag des Klägers hat das Gericht, welches die Unzuständigkeitausspricht, zugleich die Sache an das entsprechende zuständige Gericht zuvenveisen.
Ist diese Verweisung rechtskräftig erfolgt, so gilt der Rechtsstreit als beidiesem Gerichte anhängig. Die durch das Verfahren vor dem unzuständigenGerichte erwachsenen Mehrkosten hat der Kläger zu tragen (otr. § 447).
8 20.Der allgemeine Gerichtsstand des Deutschen Reichs und der Nundesstaaten