Druckschrift 
1 (1880)
Entstehung
Seite
534
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534 Protokolle der Kommission. Erste Lesung.

Abg. Reichenspergei begründet seinen Antrag durch Bezugnahme auf dasrheinische Verfahren, in welchem die in seinem Antrage bezielte weitere Zulassun»der Widerklage sich praktisch erwiesen habe, und spricht sich gegen den Antrag Dr,Bahr aus.

Abg. Dr. Bahr glaubt, daß sein Antrag dem Sinne des Regierungsentwurfsentspricht und nur dessen Klarstellung bewirkt.

Der Direktor des Reichs - Iustizamts von Amsberg erklärt das Prinzip desReichensperg er'schen Antrags für bedenklich. Dasselbe könne im mündlichenVerfahren zur Verwirrung der Prozesse führen; auch fei ein Mißbrauch in der Ar!denkbar, daß der Verklagte zum Zwecke der Widerklage Forderungen Dritter alsCessionar übernehme, um feinen Gläubiger zu chitaniren.

Die Kommission lehnt, nachdem Abg. Neichensperger den 2. Absatz seinesAntrags vorbehaltlich späterer Reproduktion zurückgezogen, den noch übrigen 1. Absatzdes Reichenspcrger'schen Antrags ab, nimmt dagegen den Antrag Dr. Bahr umden 2. Absatz des 8 33 nach dem Entwürfe an.

Es folgt hierauf Abstimmung über den die Streichung des Schlußsatzes des8 5 des Entwurfs bezweckenden zu § 33 gestellten Antrag Dr. Bahr (siehe Anlage I,dieses Protokolls), und wird, nachdem Abg. Dr, Bahr für seinen Antrag, der Geh.Iustizrath Kurlbaum gegen denselben gesprochen, der Antrag Dr. Bahr abgelehnt,

Sodann zieht Abg. Neichensperger seinen Antrag auf Einschaltung eines8 33ll (siehe Anlage IV. dieses Protokolls) vorbehaltlich der Reproduktion an andern

Die §8 34 und 35 (K. V. 88 34, 35, G. 88 34, 35) werden ohne Debatteangenommen.

Bei der Debatte über 8 36 (K. V. 8 36, G. 8 36) erklärt Abg. Dr. Bahr,daß Ziffer 5 dieses Paragraphen nicht recht verständlich sei und den Grundsätzenüber rs8 Mlioaw nicht entspreche. Derselbe beantragt Streichung des Absatzes Ziffer 5,eventuell nach dem WorteGerichte" den Satz einzuschiebenderen Zuständigkeiteinander ausschließt".

Diesen Anträgen treten der Direktor des Neichs-Iustizamts von Amsberg,der Geheime Iustizrath Kurlbaum, die Abgeordneten Neichensperger, Thilo,Klotz und Schwarze entgegen, worauf dieselben abgelehnt werden, und der § 36in der Fassung des Entwurfs zur Annahme gelangt.

Der Vorsitzende stellt den 8 37 (K. V. ß 37, G. 8 3?) zur Debatte.

Abg. Neichensperger hat hierzu den in Anlage IV. dieses Protokolls nieder-gelegten Abänderungs-Antrag eingebracht und begründet denselben damit, daß voreiner Entscheidung die Gegenpartei nach allgemeinen Grundsätzen zu hören sei.

Der Direktor des Neichs-Iustizamts von Amsberg ersucht um Ablehnungdes Abänderungs-Antrages; denn es seien, obwohl die Anhörung des Gegners dieRegel sein werde, Fälle denkbar, in denen diese Anhörung vollkommen entbehrlich'ei. Eventuell macht der Direktor des Reichs - Iustizamts darauf aufmerksam, daß>ie Diktion des Reichensperg er'schen Antrags der sonstigen Ausdrucksweise desEntwurfs nicht entspreche.

Abg. Struckmann schägt hiernach vor, dem 8 37 den Zusatz zu geben:

Vor der Entscheidung ist der Gegner zu hören", welchem Vorschlage sichAbg. Neichensperger unter Zurückziehung seines eigenen Antrags anschließt.> S. 13. Die Abgg. Thilo und Dr. Bahr äußern sich lgegen jede Aenderung des

Entwurfs an dieser Stelle. Die Kommission beschließt die Ablehnung des AntragsStruckmann und die unveränderte Annahme des 8 37 des Entwurfs.

Der Vorsitzende stellt den 8 38 (K. V. 8 38, G. 8 38) zur Debatte, DieAbänderungs-Anträge der Abgg. Neichensperger und Dr. Wolffson zu diesemParagraphen (f. Anl. IV. und III. dieses Protokolls) werden von den betreffendenAntragstellern begründet. Abgeordneter Wolffson führt insbesondere an, daß esden Parteien nicht gestattet werden könne, mit solchen Sachen, für welche die Gesetz-gebung ein Einzelgericht ausreichend hält, ein ganzes Kollegialgericht zu behelligen;daß in Folge dessen derartige Sachen an das Reichsgericht gelangen können, wogegendie Schwierigkeit der Offizialprüfung der Kompetenz nicht in Betracht komme.

Abg. Struckmann bekämpft beide Anträge, die schließlich abgelehnt werden,§ 38 wird demnach angenommen mit der Konstatirung, daß Abs. 2 dieses Paragraphen

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