Druckschrift 
1 (1880)
Entstehung
Seite
533
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Protokolle der Kommission, Erste Lesung. 533

G, HZ 2932), welchem Wunsche Rechnung getragen wird. Derselbe erklärt sichhierauf mit dem den Kraufe'schen Anträgen zu Grunde liegenden Prinzipe imAllgemeinen einverstanden, glaubt aber, auch mit seinen Anträgen diesem Prinzipeqerecht zu werden. Er halte dafür, daß die von ihm beantragte Fassung des Z 30den Intentionen des Regierungs - Entwurfes entspreche. Derselbe beantragt weiter,daß m § 29 die Wortevon > dem Beklagten" gestrichen werden sollen, weil es auch > S. 11.vorkomme, daß derjenige, der einen Vertrag zu erfüllen habe, um dessen Erfüllunges sich handle, Kläger sei, namentlich wenn auf Aufhebung oder Nichtbestehen desVertrages geklagt wurde.

Der Direktor des Reichs-Iustizamts von Amsb erg spricht sich gegen sämmtlichezu den HZ 29 bis 32 gestellten Anträge aus. Das torum eoutraatu» sei empfohlendurch die Erwägung, daß ein Rechtsgeschäft, dort, wo es zu erfüllen, 'am richtigstenbeurtheilt werden könne. Das Bestreben aller neueren Gesetzgebungen sei aufVerallgemeinerung dieses Forum gerichtet; es liege diesem Forum ein internationalesPrinzip zu Grunde; es wäre ein entschiedener Rückschritt, dasselbe in der von Krauseund Bahr befürworteten Weise einzuengen.

Der Abg. Becker spricht gegen die gestellten Abänderungsanträge, indem erdie von Krause angegriffenen Spezialfora als sachlich gerechtfertigt oarstellt, unddann gegen den Bähr'schen Antrag anführt, daß, wenn diese Fora nicht innerlichnerechtfertigt wären, sie durch den rein äußerlichen Umstand, daß Jemand am Ortedes Gerichts sich aufhalte oder Vermögen besitze, auch nicht gerechtfertigt werdentonnten.

Der Abg. Schwarze hebt hervor, daß ihm die Streichung der Wortevondem Beklagten" in Z 29 absolut nöthig scheine.

Der Abg. Struckmann frägt an, ob er wohl den Z 31 richtig auffasse, wenner im Gegensatz zu Krause annehme, daß unter Vermügensverwaltung imSinne dieses Paragraphen mcht blos die vertragsmäßige, sondern auch die aufgesetzlichem Grunde beruhende, z. B. Vormundschaft, verstehe; und wenn er fernerals oen Ort, wo die Verwaltung geführt werde, nicht den Ort, wo sich zufällig einVermögensobjekt befinde, sondern nur den Sitz einer selbständigen Verwaltungbetrachte; welche beide Fragen vom Direktor des Reichsjustizamts bejahende Antworterhielten.

Der Geheime Iustizrath Held bemerkt, daß der Z 30 einem von dem LeipzigerHllndelsstande ausgesprochenen Wunsche Rechnung trage, und daß 8Z,1vll rsäactionsdie Annahme derKrause'schen und Bähr'schen Anträge diesen Intentionen entspreche,unter der Voraussetzung, daß im Bähr'schen Antrage unter dem geschäftsführendenVertreter nicht blos die im Z 152 bezeichneten Vertreter verstanden sein sollen.

Der Vorsitzende bringt zur Abstimmung zunächst den Antrag Dr. Bahr aufStreichung der Wortevon dem Beklagten". Die Mehrheit stimmt für diesenAntrag, und wird Z 29 sonach mit Weglassung der angeführten Worte für angenommenerklärt.

Der Z 30 (K. V. Z 30, G. Z 30) wird hierauf mit dem Abänderungsvorschlägedes Abg. Dr. Bahr angenommen. Der Antrag Krause fällt weg.

ß 31 (K. V. Z 31, G, Z 31) wird unter Ablehnung des Antrags Krause aufStreichung angenommen.

Ebenso gelangt unter Ablehnung des Antrags Krause zu Z 32 (K. V. Z 32,G, Z 32) dieser letztere Paragraph in der Fassung des Entwurfs zur Annahme.

Der Antrag Dr. Bahr auf Einschaltung des von ihm beantragten § 32a wirdabgelehnt.

Der zum Z 31 vom Abg. Dr. Wolffson gestellte Antrag auf Einschaltungeines weiteren Paragraphen (s. Änl. III. dieses Protokolls) wird vom Antragstellerzurückgezogen, nachdem von Seite des Direktors des Reichs-Iustizamts von Amsb ergbemerkt worden, daß nach Z 10 des Ginführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung keinZweifel darüber besteben kann, daß die in LZ 455 und 475 des D. H. G. B. gegebenenBestimmungen in fortdauernder Geltung bleiben.

I Zu dem hierauf zur Debatte gebrachten Z 33 (K. V. 8 33, G. Z 33) des > S. 12.Entwurfs liegen vor:

Abanderungs-Antrag Dr. Bahr (f. Anl. I. dieses Protokolls) undAbänderungs-Antrag Reichensperger (s. Ant. IV. dieses Protokolls).