Druckschrift 
1 (1880)
Entstehung
Seite
532
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532 Protokolle der Kommission. Erste Lesung.

für alle vermögensrechtlichen Ansprüche, also auch für Ansprüche aus Dienstverhält-nissen, Schwängerung ein Forum zu begründen; für anderweite, z. B. Status-Klagensei dagegen dieses Forum nicht gewollt, ß 21 wird angenommen.

Es folgt Ablehnung der zu 8 22 und 23 (K. V. 88 22, 23, G. 88 22, 23)gestellten Abänderungs-Anträge Krause (f. Anlage II. dieses Protokolls) und Annahmedieser Paragraphen ohne Debatte.

Zu Z 24 (K. V. 8 24, G. 8 24) liegen vor:

Abanderungs - Antrag Dr. Bahr (s. Anl. I. dieses Protokolls) undAbänderungs-Antrag Krause (s. Anl. II. dieses Protokolls).

Der Abg. Dr. Bahr spricht sich gegen den Antrag Krause dahin aus, daßS. 10. wenn auch dieser Gerichtsstand ohne Arrest j anläge fast durchweg erfolglos seinwerde, doch die Rückkehr zum turum arrszti nicht unbedingt nöthig sei. Derselbebegründet seinen eigenen Antrag damit, daß er auf die Gefahren verweist, welchedie räumlich unbegrenzte Vollstreckbarkeit eines Urtheils mit sich bringe, das an einemOrte erlassen sei, wo irgend ein geringfügiges Vermügensstück einmal gewesen sei,

Abg. Struckmann äußert sich gegen beide Abänderungsvorschläge. DasForum des Vermögens sei wohl geeignet, das frühere torum »rrszii zu ersetzen; dieAnnahme des Amendements Bahr würde eine Venachtheiligung der Inländer, eineVervielfältigung der Prozesse und die Gefahr widersprechender Urtheile im Gefolgehaben.

Abg. Pfafferott wünscht Rückkehr zum torum arr<28t,i, weil ohne Beschlag-nahme das den Gerichtsstand begründende Vermögen amovirt werden könne.

Der Geheime Iustizrath Kurlbaum ersucht um Ablehnung beiderAmendements.

Abg. Hauck äußert sich in gleichem Sinne.

Bei der hierauf folgenden Abstimmung werden die Anträge Bahr und Krauseabgelehnt und 8 24 in der Fassung des Entwurfs angenommen.

Der Vorsitzende stellt den '8 25 (K. V. 8 25, G. 8 25) zur Debatte. Dievom Abg. Dr. Bahr gestellte Anfrage, ob man Seitens der Regierungen anerkenne,daß das Reich auch in Bezug auf die Spezialfora allgemein der Gerichtsbarkeitunterworfen sei, wird vom Direktor des Reichs-Iustizamts von Amsberg bejaht,und hierauf der 8 25 angenommen.

8 26 (K. V. 8 26, G. 8 26) gelangt ohne Debatte zur Annahme.

Zu 8 27 (K. V. 8 27, G. 8 27) liegt ein Abanderungs - Antrag Krause(s. Anl. II. dieses Protokolls) vor.

Abg. Dr. Bahr beantragt getrennte Abstimmung über die beiden Theile diesesAntrags, indem er sich gegen oen ersten und für den zweiten Theil desselbenerklärt.

Der Direktor des Reichs-Iustizamts von Amsberg ersucht um Ablehnungdes Krause'schen Antrags, der unklar sei und diejenigen Fälle unberücksichtigt lasse,in denen, ohne daß man von einem Delikt sprechen könne, Beschädigungen von Grund-stücken, z. B. durch Wildschaden, vorkämen.

Der Abänderungs-Antrag Krause wird abgelehnt und 8 27 angenommen.

Zu 8 28 (K. V. 8 28, G. 8 28) sind Abänderungs-Anträge eingebracht vomAbgeordneten Reich ensperger und vom Abgeordneten Krause (s. Anl. IV. undII. dieses Protokolls).

Abgeordneter Reichensperger bringt zur Begründung seines Antrags vones sei zweckmäßig, die Erbschaftsansprüche einheitlich festzustellen, und dies sei nurdadurch zu erreichen, daß man das tarum Iiereeliwtiz obligatorisch mache.

Der Direktor des Reichs-Iustizamtes von Amsberg ersucht, das AmendementReichensperger abzulehnen, weil lein Bedürfniß vorliege, das toi-uin liLi-scliiÄtizzu einem ausschließenden zu machen.

Der Abg. Dr. Bahr erklärt sich für den Antrag Krause.

Es wird zunächst der Antrag Reichensperger, dann der Antrag Krauseabgelehnt, und 8 28 angenommen.

Der Vorsitzende stellt den 8 29 (K. V. 8 29, G. 8 29) zur Debatte.

Abg. Dr. Bahr wünscht mit Rücksicht auf die Abänderungs-Anträge Krausezu diesem und den folgenden Paragraphen (siehe Anlage II. dieses Protokolls)Zusammenfassung der Debatte über die 88 29 bis 32 mcl. (K. V. 88 2932,