516 Erste Berathung im Plenum,
den Beizug des Laienelements zur Rechtsprechung gesprochen, welches bei den Schwur-gerichten und bei den Schöffengerichten eintreten soll. Ich glaube, daß den Schwur-iind den Schöffengerichten, wie das auch ziemlich allgemein anerkannt ist, neben denLichtseiten auch Schattenseiten zur Seite stehen. Das öffentliche Leben und auch dasöffentliche Richteramt bedarf einer langjährigen Erziehung, aber schließen wirdeswegen nicht diese Quellen des Volksrechtes ab, sondern lassen wir die Bürger ein,damit sie unter der Disziplin des Gesetzes sich nach und nach in die Sicherheit diesesvoltsthümlichen Richteramtes einführen.
Ich wiederhole es: im ganzen und im allgemeinen können wir den Grundsätzendes Gesetzentwurfs über die bürgerliche Rechtspflege unsere Zustimmung nichtversagen, aber im einzelnen werden wir bedeutend einschneidend wirken müssen; undwenn wir dieses mit dem ganzen Ernste thun, wenn wir dieses thun namentlich mitRücksicht auf die Sorge für das Recht der einzelnen Staaten, so sorgen wir fürdiese, wir sorgen aber auch für die deutsche Nation, und, meine Herren, wir sorgenfür ein lebensfähiges, lange Zeit dauerndes, in seinem ungestörten Beständefortlebendes Recht.
Präsident: Der Herr Abgeordnete Klöppel hat das Wort.
Abgeordneter Klöppel: Eine allgemeine Besprechung der Grundsätze desCivilprozeßordnungsentwurfs hätte unterbleiben können und im Interesse der übrigenGeschäfte des Hauses unterbleiben müssen, wenn die Ansicht richtig wäre, welche mirin den Besprechungen aus Anlaß unserer letzten Verhandlungen wiederholt entgegen-getreten ist, daß nämlich die Ciuilprozeßordnung im ganzen wie im einzelnen wesentlichtechnischer Natur sei. Dieser Ansicht, meine Herren, glaube ich aber aus zweiGesichtspunkten entschieden entgegentreten zu müssen.
Einmal scheint es mir eine geschichtlich zweifellose Thatsache, daß überall undl S, 358. zu allen Zeiten nicht nur die Gerichts > Verfassung, sondern auch die Anlage desbürgerlichen Verfahrens im großen, die Konstruktion des Prozesses, in innigsterWechselbeziehung gestanden hat zu den politischen Einrichtungen. Und wenn dasrichtig ist, meine Herren, so kann es bei Berathung eines neuen Ciuilprozeßgesetzesnicht nur darauf ankommen, ob die einzelnen Bestimmungen wirklich in sich technischzweckmäßig geordnet sind, sondern es wird sich fast noch mehr darum handeln, welcheAnlage des Verfahrens im großen eben unseren gegenwärtigen Staats- undVerfafsungszuständen am meisten entspricht.
Dann aber hat die Civilprozeßordnung eine sehr große, allgemeine Bedeutungdadurch, daß sie die formale Schule des Richteramts wie die Advokatur bildet, geradedeshalb, weit sie am meisten technisch-juristischen Inhalt hat. Und in dieserBeziehung, als Schule der Organe, welche der Rechtsprechung im allgemeinen dienensollen, ist sie denn auch von der grüßten Wichtigkeit für das Strafrechtsgebiet undfür das neu errungene Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Wenn ich, meine Herren, unter diesen beiden Gesichtspunkten den Entwurfeiner kurzen Besprechung unterziehe, so werde ich mich dabei aber streng an dieProzeßordnung selbst und die davon unzertrennlichen Bestandtheile der Gerichts-verfassung halten. Auf die politischen Fragen, welche der Herr Vorredner nochhervorgehoben hat, glaube ich nicht eingehen zu dürfen, weil diese wesentlich derBesprechung des Gerichtsuerfassungsentwurfs angehören und dabei auch reichlich zurSprache gekommen sind.
Die volle Anerkennung nach Form und Inhalt, welche der vorliegende Entwurf^bei verschiedenen Rednern gefunden hat, theile ich vollkommen. Ich muß abergestehen, daß ich dieses Gefühl am ungemischtesten empfunden habe in dem Augenblicke,als der ursprüngliche Entwurf aus dem preußischen Justizministerium, vor nunmehrdrei Jahren, erschien. Meine Herren, wenn es auch billig und recht ist, derlangjährigen vorangegangenen Arbeiten zu gedenken, so habe ich doch von vornhereindas große Verdienst Meß Entwurfs von 1871 darin gefunden, daß er den vielfachhinundhergezerrten, zerstückelten und zerhackten Stoff endlich einmal wieder in demBrennpunkte eines originalen und weitsichtigen Gedankens zusammenfaßte. DiesesVerdienst aber, meine Herren, scheint mir leider stufenweise geschmälert zu sein durchdie verschiedenen Nacharbeiten, welche der Entwurf erfahren hat, und der Gedanke