510 Eiste Berathung im Plenum.
der Institution der Gerichtsvollzieher zu gedenken. Der Entwurf hat in Bezug aufdie Zustellung durch Zulassung der Post ermöglicht, daß höchst wahrscheinlich in Zukunftdie Post das regelmäßige Insinuationsorgan sein wird. Was dagegen die Zwangs-vollstreckung betrifft, so glaubte der Entwurf eine Rückkehr zu den bisherigen Verhältnissennicht befürworten zu sollen; er glaubte den Rückschritt nicht thun zu dürfen, der darinbestünde, daß man den unmittelbaren Prozeßbetrieb durch die Partei im Exekutions-verfahren aufgibt. Allerdings macht es die nun sehr beschränkte Wirksamkeit derOrgane, welche man Gerichtsvollzieher nennt, unmöglich, sie fernerhin als jenetechnischen Beamten, als jene mit selbstständigem Imperium ausgerüsteten öffentlichenOrgane zu belassen, als welche sie im französisch - rheinischen Prozeß und auch imbayerischen Prozeß bestehen. Der Entwurf hat sich daher der bewährten hannüverschenEinrichtung zugeneigt, es jedoch vorgezogen, in Bezug auf das Detail des Gerichts-vollzieherdlenstes den Landesjustizverwaltungen völlig freie Hand zu lassen, welchedaher die neue Einrichtung im Zusammenhange mit den bestehenden Verhältnissen,nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, der lokalen Verhältnisse und der disponiblenKräfte durchzuführen haben werden.
Mit diesen wemgen Bemerkungen, meine Herren, unterstelle ich den Entwurfder Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Ihrer weisen und eingehendenBerathung. Sie werden die mannigfachen Schwierigkeiten nicht verkennen, welche esgehabt hat, um die verschiedenen Prozedurformen, welche in den einzelnen deutschenStaaten bestehen, zu einem harmonischen Ganzen zu vereinigen. Der Bundesrathhat diese Schwierigkeiten schwer empfunden, aber den verbündeten Regierungen hatüber alle Bedenken eine Rücksicht hinweg geholfen, die Rücksicht, daß ein fertigesWerk zu Stande kommen müsse, und oaß der deutschen Nation dieses erste undbedeutsamste Stück ihrer Rechtseinheit nicht mehr länger vorenthalten werden kann,Ich zweifle nicht, meine Herren, daß dieser Geist auch Ihre Berathungen beseelen werde,
(Bravo!)