Entwurf der «Zivilprozeßordnung. 101
Vor Erlassung des Ausschlußurtheils hat der Antragsteller ein Zeugniß derbetreffenden Behörde, Kasse oder Anstalt beizubringen, daß die Urkunde zur Ausgabeder neuen Zinsscheine oder Gewinnantheilsscheine nicht vorgelegt sei,
8 79V. (K. V. § 790, G. § 848,) In dem Ausschlußurtheile ist die Urkunde fürkraftlos zu erklären.
Das Ausschlußurtheil ist seinem wesentlichen Inhalte nach durch das Reichs-centralblatt bekannt zu machen.
In gleicher Weise hat nach eingetretener Rechtskraft die Bekanntmachung desauf die Anfechtungsklage ergangenen Urtheils, soweit dadurch die Kraftloserklärungaufgehoben wird, zu erfolgen.
8 791. (K, V, § 791, G. § 850.) Derjenige, welcher das Ausfchlutzurtheil erwirkthat, ist dem durch die Urkunde Verpflichteten gegenüber berechtigt, die Rechte ausder Urkunde geltend zu machen.
'Zehntes Buch.
Schiedsrichterliches Verfahren.
8 792. (K. V, 8 792, G. 8 651.) Die Vereinbarung, daß die Entscheidung einerRechtsstreitigkeit durch einen oder mehrere Schiedsrichter erfolgen fülle, hat infoweitrechtliche Wirkung, als die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streitseinen Vergleich zu schließen.
8 793. (K. V. 8 793, G. 8 852.) Ein Schiedsvertrag über künftige Rechts-streitigteiten hat keine rechtliche Wirkung, wenn er nicht auf ein bestimmtes Rechts-verhättniß und die aus demselben entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht.
§ 794. (K. V, 8 794, G, 8 853.) Ist nach den Bestimmungen des bürgerlichenRechts ein mündlich geschlossener Schiedsvertrag gültig, so kann jede Partei dieErrichtung einer schriftlichen Urkunde über den Vertrag verlangen.
H 795. sK. V, 8 795, G. 8 854.) Ist in dem Schiedsvertrage eine Bestimmungüber die Ernennung der Schiedsrichter nicht enthalten, fo wird von jeder Partei einSchiedsrichter ernannt.
8 796. (K. V. 8 796, G. 8 855.) Steht beiden Parteien die Ernennung vonSchiedsrichtern zu, so bat die betreibende Partei dem Gegner den Schiedsrichterschriftlich mit der Aufforderung zu bezeichnen, binnen einer einwöchigen Frist feinerseitsein Gleiches zu thun.
Nach fruchtlofem Ablaufe der Frist wird auf Antrag der betreibenden Parteider Schiedsrichter von dem zuständigen Gerichte ernannt.
8 797. (K. V. 8 797, G. 8 856.) Eine Partei ist an die durch sie erfolgteErnennung eines Schiedsrichters dem Gegner gegenüber gebunden, sobald derselbedie Anzeige von der Ernennung erhalten hat.
8 798. (K. V. 8 798, G. 8 857.) Wenn ein nicht in dem Schiedsuertrageernannter Schiedsrichter stirbt oder aus einem andern Grunde wegfallt, oder dieUebernahme oder die Ausführung des Schiedsrichteramtes verweigert, so hat diePartei, welche ihn ernannt hat, auf Aufforderung des Gegners binnen einer ein-wöchigen Frist einen anderen Schiedsrichter zu bestellen. Nach fruchtlosem Ablaufeder Frist wird auf Antrag der betreibenden Partei der Schiedsrichter von demzuständigen Gerichte ernannt.