außgebrachte Mandata, Inhibitiones & Cassationes beyden ihren FGG. publicirt vn öffentlich angeschlagen worden / deren jhre F F. E.zum allerhöchsten beschwert befinden / das derowegen Jhre F F. GG.für sich vnd in nahmen ihrer Chur vnd Fürstlichen Principalen de-Hauß Brandenburg vnd Pfaltz Newburg nicht vnterlassen können /dagegen die in allen Rechten zugelassene mittel / vor vnd an die hanlzu nehmen / wie dann ihre FF. GG. deroselben meinung in einen gegenwertig habenden Apellation zettut verfassen lassen / vnd befohlen /denselben öffentlich zu verlesen / Mit gnedigen begeren / ich Notariussambt den gezeugen wollen nicht allein desselben inhalts fleißig ad notam nemen / sondern auch darüber eins oder mehr Instrumentaggen die gebür auffrichten / mich hierüber meines tragenden NotariaAmpts der gebür requirirent vnd ersuchendt/ Vnd ist darauff ange-regter Appellation zettul durch ermelten Herrn Vice Cantzeler offentlich verlesen worden / vnd nach verlesung / auß befelch jhrer FF. GG.abermahlen die erinnerung beschehen / vermittelst gebürlicher subarration vnd zustellung Goldt vnd Silbers / das ich Notarius sambtden gezeugen des verlesenen Apellation zettuls eingedenck sein / denselben fürderlich instrumentieren vnd an gehörigen orthen auff bege-ren insinuieren wolle / Wann nun Hochermelten ihren FF. GG. iaNotarius ratione officij (vnd ferner nicht davon protestierent) auffsolche requisition deroselben gnedig begeren / nicht hab verweigeretsollen / können noch mögen / So hab ich angeregten Appellation zet-cul sambt darin mentionirten Beylagen / zu mir genommen / vnd da-rüber diß Instrumentum verfertigt vnd mitgetheilt. Geschehen imjahr / Indiction / Keyserthumb / Monat / tag / stund vnd malplatz alsobsteht / in beysein vnd anhören der Edlen / Ehrenvesten / auch Ehrnachtbaren vn Vornehmen / Werneren von Hundt zum Newenhoff /Adolffen Steinhausen / Petern Alßfeldt / Wilhelm Bachman /Bürgermeister vnd Rahtsverwandten allhie zu Düsseldorff / dannPeters Römers von Deuren / allen als hierzu sonderlich beruffenenglaubhafften gezeugen.Folge nun der inhalt obangeregten Appellation zettuls wortlichhernach also lautendt.Je Durchleuchtige / Hochgeborne Fürsten vnnd HerrnHerrn Ernst Marggraff zu Brandenburg / in Preussen /Hertzog / ic
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Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
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