141gen versprochen hat? Nichts Gutes, wol aberviel Böses. (§. 20.)§. 25. Und da aus jedem ReligionsdisputUnordnung, ja auch schlimmere Folgen zu er-warten sind, (§. 19. 20.) so stehet es nie einerPrivatperson zu, mit Personen, die so gar eineintolerirte Religion haben, in einen Religians-disput sich einzulassen; und noch vielweniger siezur Verlengnung ihrer Religion anhalten zu wol-len. Dies streitet ausserdem gegen alle Men-schenkenntniß. Der Mensch siehet nemlich sei-ne Religion als den sichersten Weg an, nachdieser Welt die größte Stuffe des Glückes, dessener fähig ist zu erlangen. So bald er von die-sem fest überzeuget ist, achtet er das irrdische,als das unendlich mindere Glück gar nicht mehr,wenn beyde in Collision kommen. Setzet manihn nun in die Nothwendigkeit eines zu wählen,und das andre fahren zu lassen, so wählet ernatürlich das ihm anscheinende größte Glück.Hieraus lassen sich die sonderbarsten Märterer-Geschichten leicht erklären.§. 26. Nur allein die Obrigkeit darf mitZuziehung der Geistlichen zur blossen nöthigenAufklärung, untersuchen und bestimmen, ob ganzbesondere, von einzelnen, oder mehreren Perso-nen angenommene Lehrsätze, Schaden im gemei-nen Wesen, sowol durch demselben schädlich be-fundene Unterdrückung der Warheit, oder wolgar Störung der Sicherheit und Ruhe des innernMit wel-und äussern Staats, anrichten können.und Be-cher Behutsamkeit diese Untersuchungstimmung
Druckschrift
Philosophische Betrachtungen eines Christen über Toleranz in Religion, zur Grundlage der Vereinigung sämmtlicher Religionen
Entstehung
Seite
143
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten