18naueste und deutlichste Vorschrift hierüber gege-ben haben. * Es ist daher keine Uebereilung,wenn man sagt, daß bei der in der ReligionChristi herrschender Freiheit auch diese den Men-schen gelassen wurde, die äussere Form des Got-tesdienstes d. i. die äussere Einkleidung und sinn-liche Darstellung der Religion nach den Umstän-den klüglich einrichten und abändern zu dürfen.Unstreitig hatte Gott hierin die allerweiseste Ab-sichten. Einige davon zeigen sich ganz klar; dennerstlich: der bis zur Erscheinung Christi von Gottfestgesetzt gewesener äusserliche Gottesdienst giengnur ein Volk in der Welt, nemlich die Judenan. Dieses Volk hatte daher den Befehl mit kei-nem fremden Volke in Gemeinschaft zu leben,damit es nicht verführet werden möchte, dessenCeremonien beim Gottesdienst anzunehmen. Siemusten daher intolerant seyn. Die Geschichte derjüdischen Alterthümer zeiget auch mit welcherSorgfaltAlles gesetzliche was Christus während seines Auf-enthalts unter den Juden mitmachte, geschahe nur blosallein, sie nicht zu ärgern und dadurch zur Annahmeseiner Lehre um so unfähiger zu machen. Nur zuweilenzeigte er, wie beim Aehren ausraufen das seine Jüngerthaten am Sabbath, dem unterlassenen Händewaschen 2c.daß er solche ceremonielle gesetzliche Handlungen nicht mehrnöthig hielte, noch weniger foderte. Und wenn unteruns jemand noch einige dergleichen Handlungen nöthigfinden wollte, dann müste er pünktlich alle diejenigenbeobachten, die wir wissen, daß Christus gethan hat,und dann müste er auch noch jährlich das Osterlam essenals welches ja der Heiland mit allen Ceremonien nochwenige Tage vor seinem Tod genossen hat. Wäre daherdieses von Gott gegebene ceremonielle Gesetz nichtganz abgeschaffet worden, dann würde es ja nicht beimMenschen stehen, in welchen Punkten er solches nochbefolgen oder unterlassen müße.
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Philosophische Betrachtungen eines Christen über Toleranz in Religion, zur Grundlage der Vereinigung sämmtlicher Religionen
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18
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