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Die St.-Quirinus-Kirche zu Neuss : unter Zugrundelegung der Restaurationspläne des Regierungsbaumeisters Julius Busch
Entstehung
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Es wurde erwähnt, dass die Marienkapelle die ursprüngliche Pfarrkirche derStadt war. 1 ) In einer Urkunde vom 12. Oktober 1414 erscheint zum erstenmaldie Quirinuskirche als Kollegiat- und Pfarrkirche. 2 ) Ohne Zweifel war ihre Mit-benutzung den Pfarrgenossen schon früher zugestanden; die nunmehr aber auf-genommene förmliche Bezeichnung als Pfarrkirche lässt schliessen, dass damalsbereits ein Rechtsanspruch der Gemeinde anerkannt wurde. Aus dem Recht derMitbenutzung folgt die Pflicht, zur Erhaltung beizutragen. Da die Stadt sichjedoch, als im Jahre 1420 eine grössere Reparatur erforderlich geworden war,hiergegen ablehnend verhielt, entstand ein Prozess, der am 14. Oktober 1435 vondem Baseler Konzil dahin entschieden wurde, dass zu dieser aussergewöhnlichenReparatur die Pfarrgemeinde beisteuern müsse, nach Herstellung des Baues aberdie Aebtissin für die fernere Erhaltung allein Sorge zu tragen habe; die dauerndeVerpflichtung der Pfarrgemeinde wurde auf die Beschaffung der Glocken und desHolzwerks im Hauptthurm beschränkt. 3 )

Diese alten Streitigkeiten über die Baupflicht der Pfarrgemeinde kamen nunangesichts der Forderung des Stiftes aufs Neue zum Durchbruch, zumal da bei derErstürmung auch die Marienkapelle sehr gelitten hatte und die Stiftskirche deshalbausschliesslich als Pfarrkirche dienen musste. Da ein Vergleich nicht zu Standekam, begann ein Prozess, welcher zuerst bei dem Reichs-Kammergericht zu Speier,dann zu Wetzlar anhängig war. Die Stadt liess einstweilen nur zwei Glockengiessen, welche 1619 im Hauptthurm aufgehängt wurden. 4 )

Während all dieser Zeit blieb der Thurm den zerstörenden Einflüssen desWetters ausgesetzt; durch Schnee und Regen kamen einige Gewölbe zum Einsturz,die andern, wie auch die Giebel und Mauern wurden derart geschwächt, dass sieden Einsturz drohten. Bei diesem Zustande wurde die Benutzung der unterenKirche für die Pfarrgenossen geradezu gefährlich, aber erst als der Kurfürst Fer-dinand nach mehreren vergeblichen Mahnungen 1627 einen scharfen Strafbefehlan die Stadt erliess 5 ), fügte sich diese, wenn auch, unter Protest, und mit denWiederherstellungsarbeiten wurde begonnen.

l ) Dieselbe lag an der Südwestecke der Stiftsimmunität, mit der Südseite am Markt, mit der West-front an der Krämerstrasse. Sie war einschiffig, wenig breit, aber ziemlich hoch und mit einem Dachreitergeschmückt; im Chor hatte sie zwei, an jeder Langseite fünf Fenster. Der Haupteingang lag an derWestseite, ausserdem ein Nebeneingang auf jeder Langseite. Das Patronat dieser Kirche gehörte derAebtissin und war dieser wahrscheinlich von demselben Grafenhause, welches den Quirinus-Konvent gründete,übertragen worden. (Tücking Seite 57.) Abbildung der Marienkapelle auf der Ansicht von Neuss beiMerianTopographia Archiepiscopatuum Moguntiensis, Trevirensis et Coloniensis" 164G, Seite 89. Vergl.ferner: KoenenZur Erforschung von Novaesium", Bonner Jahrbücher LXXXV, 1888, Seite 168.

8) Tücking a. a. O. Seite 29 und G7.

3 ) Tücking a. a. O. Seite 29 und 30.

4 ) Die Stadt liess dem Stift hiervon mit dem Bemerken Kenntniss geben, dass auch das Stift sichder Glocken bedienen möge, wenn es die Seile beschaffe, dass aber die Stadtüber die Glocken Gebotund Verbot habe, selbe ihres Gefallens zu gebrauchen und Anderen zu erlauben." (Tücking a. a. O. Seite 77.)

6 ) Tücking a. a. O. Seite 77.