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könnte man das Steintragen nicht davon ableiten, weder alsspiegelnde Strafe, noch sonst. Schon darum, weil der „Kampf-stein" bedeutend leichter ist als der Bagstein 1 ).
f) Die Strafsteine in Schweden.In Schweden 2 ) war das Steintragen nicht in der ursprüng-lichen Art gebräuchlich, daher läßt sich aus der dort üblichenForm der Strafsteine kein Schluß ziehen. Den Ausdruck bcerastadzens mantol möchte ich fast als eine lächerliche Umschreibungfür „nackt laufen" ansehen, ähnlich wie es anderwärts heißttrinken aus des büttels fleische für „die Flasche tragen".
g) Das Versteinern.
Stöber, der gleich Grimm im Lasterstein ein Symbol derSteinigung sieht, bringt eine Reihe von Notizen über Steinigungbei den Völkern des Altertums und führt schließlich 3 ) eine Stelleaus dem Talmud an. „Welcher Übles redet und verleumdet,dessen Seele fährt in einen stummen Stein," Wenn er auchkeine weiteren Folgerungen zieht, so scheint er doch hier dieerste Wurzel der Strafe des Steintragens, bezw. der Steinigungzu sehen. Dazu hätte Stöber den Talmud nicht heranziehenmüssen, denn die Sage von Verwandlungen in Stein ist auch denarischen Völkern sehr geläufig 4 ). Sie dürfte überhaupt allgemeinvorkommen und in der Regel durch menschenähnliche Naturge-bilde oder alte unverstandene Bildsäulen u. dergl. ihre Erklärungfinden. Das bekannteste deutsche Beispiel ist die Sage von derFrau Hütt bei Innsbruck.
Auch die Gedankenverbindung von „stumm" und „Stein" istsehr naheliegend und allgemein.
Es müßten viel bessere Argumente ins Treffen geführt werden,wenn man auch nur die Möglichkeit eines Zusammenhangs zwischen
') Der Kampfstein soll sein fiistgross (Augsbg), ain Pfd. swär der statwag (Rupr.), swaere p'i drien pfunden (Heinr.), 4 oder 5 Pfund (Thalhofer).Vgl. oben S. 2.
2 ) Grimm, RA. 4 2, 317. Liebrecht Zur Volkskunde 429.
3 ) a. a. 0. S. 135.
*) Vgl. Z Volksk. 16 (1906) S. 177 ff. „Eine moderne Sage von einemGottesfrevler".