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Über die Strafe des Steintragens
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der dichterischen Vorstellung von der göttlichen Strafe der Ver-steinerung und der ursprünglich - einfachen Todesstrafe durchSteinigen und weiterhin der Strafe des Steintragens zugehen sollte.

b.) Das Heben, Schützen, Lupfen.

Es ist ein alter Volksbrauch 1 ), der sich als Volksspiel bisheute erhalten hat, im Heben gewisser schwerer Gegenstände(eiserne Statuen, Leonhardsklotz, Leonhardsnagel u. s. f.) seineKraft zu erproben. Diese Sitte hatte religiösen Charakter. DieKraftprobe war eine Gewissensprobe. Wem sie gelang, der warfrei von Sünden. Das Heben 2 ) war ein verdienstliches Werk, eswar eine Bußübung.

Denkbar, wenn auch recht unwahrscheinlich, ist ein Zu-sammenhang dieser Sitte mit dem Steintragen. Etwa in derWeise: Bei religiösen Umzügen werden Götter- bezw. dannHeiligenstatuen umgetragen. Diese schwere Arbeit wird als ver-dienstlich und reinigend von Sünden angesehen. Es werden dazuLeute genommen, die ein Vergehen zu büßen haben. Schließlichwird das Tragen als eine Strafe aufgefaßt. Aber warum ist dasTragen grade Frauenstrafe?

i) Kirchliche Einflüsse.Wenn auch die Steinstrafe als solche nicht kirchlichen Ur-sprung hat 3 ), so sind doch eine Eeihe von Einzelheiten in derVerhängung der Strafe und im Vollzug derselben zweifellos aufkirchlichem Boden erwachsen. Dies ist aus verschiedenen Ursachenzu erklären. Einmal schon aus dem sakralen Charakter der

') Vgl. Andree Votive 102 ff. (Würdinger und Leonhardsklötze).Hieher und nicht zur Strafe des Steintragens gehört die mir von Prof.Kahle in Heidelberg freundlichst gemachte Mitteilung über drei Steine ineiner Kaserne in Oldenburg [mit den Namen: Pippin der Kleine, Karl derGroße, Nero der Grausame]; das Tragen eines dieser Steine war alsKameradschaftsstrafe in Übung.

2 ) ,Heben' bedeutet in Luthers Bibelübersetzung auch ,opfern'. GrimmDWB. 4, 2. S. 731.

*) J. Kreuser (Christliche Symbolik. Brixen 1868. SA. ausWiederumKirchenbau". S. 279) sieht im Stein eine Sünde symbolisiert. Diese Ansichtist ebensowenig für die Aufhellung der Steinstrafe verwertbar als der Hin-weis auf die Sage vom steinrollenden oder steineführenden Teufel. (E. L.Rochholz, Der Steinkultus in der Schweiz. Argovia 186263. S. 44),