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II
Der Bagstein
§ 4. Das Steintragen als Frauenstrafe
Das Steintragen war von jeher eine besondre Frauenslrafe')nnd ist es im Gebiete des Bagsteins auch geblieben.
Diese Strafe hatte ihren Ursprung 2 ) in der Verknechtung,bezw. Strafarbeit zahlungsunfähiger Übeltäterinnen. Die Zahlungs-unfähigkeit lag aber nicht nur dann vor, wenn die Frau arm war,sondern auch dann, wenn ihr Geschlechtsvormund für sie nicht zahlenwollte; der Hauptgrund für das Fortbestehen dieser Ehrenstrafewar also die geminderte Vermögensfähigkeit der bevormundetenFrau. Die Witwe, die auch sonst eine gewisse Selbständigkeitgenoß, wurde oft den Männern gleich geachtet 3 ). Für Delikte,deren Begehung die Männer mit einer Geldstrafe büßten, trugenFrauen den Stein 4 ). Es lag dieser Eechtssatz im Interesse desHausherrn. Er sollte durch Vorgehen seiner Frau keine nam-hafte Vermögensschädigung erleiden 5 ). Ebenso wie ein Höchst-betrag festgesetzt war, bis zu welchem man der Ehefrau borgendurfte, sodaß sie z. B. nur eine geringe Summe vertrinken 6 ) konnte,
') Der [Handmühl-Jstein war eben ein Symbol weiblicher Arbeit. s.§10b.a ) S. unten § 10 a.
3 ) OW. 8, 605 Eggenburg: beiden . . tadingen sollen sein man, zuitben undnonnen — —. OW. 8, 100 Drösing 1469: ain wittib . . mag so vill verwandelnalfs ain mann. — OW. 8, 147 Hörersdorf 1512: Wie ain wittib handelt, darnachsoll si puefsen. — OW. 8,23 Wolfpassing c. 1630: Es mag auch ein fromefridsame fran nit mehr vertrinken als 32 i\, ein wittib die ihrer selbst ist alfsvil alfs ein mann.
4 ) ÖW. 5, 359 Latzfons u. Verdings [Tirol] 1539. lugpan ------- da ist ain
man . . vervallen fünfzig phunt und ain waib sol den pa^stain tragen. Dies stattvieler Beispiele. Vgl. Text Laa, Anhang 11.
5 J S. a. Köstlin, Ehrverletzung nach deutschem Recht ZDR. 15,431.Pfenning er, Strafr. d. Schweiz S. 63.
6 ) ÖW. 7,464. Heiligenkreuzer Generale 15. Jh.: Item, ob ain weib
hinz ainem leutgebtn vertrank rok mantl slair ------ an ires marines willen und wissen,
sol ir der leutgeb niehtz nur darauf porgen dann 12 \. — Das jüngere Weistumvon Wolfpassing (s. Note 3) setzte 32 \ fest. — 72 ^ sind die Grenze im