35
III.
Zur Entstehung der Strafe des Steintragens.
Die Lösung der Frage: "Wie ist die Strafe des Steintragenszu erklären? wird durch einige Umstände erschwert: Aus früherZeit besitzen wir nur sehr spärliche Nachrichten. Später wardann Gestalt, Bezeichnung und Gebrauch der Strafsteine ziemlichmannigfaltig. Überdies fanden Steine die verschiedenste Ver-wendung bei der Strafvollstreckung, im gewöhnlichen Leben undin religiösen Bräuchen. Es ist also Raum zu zahlreichen Ver-mutungen.
Mag auch die Steinstrafe nur aus einer Wurzel entsprungensein, so ist doch jedenfalls ihre weitere Entwicklung und Ver-breitung verschiedentlich beeinflußt worden. Insbesondere auchdurch die Vorstellungen, die man sich jeweilig von dem Zweckedieser Strafe und von ihrem Ursprünge machte. Es genügt dahernicht, die Keime aufzudecken, aus denen die Steinstrafe erwachsenist; man muß überdies eine Eeihe andrer Erklärungsversucheerwägen.
§ 10. Erklärung aus der Harmschar.
a) Die Harmschar überhaupt.
Die Erklärungen, welche J. Grimm und Waitz geben, sinddarauf gegründet, daß das Steintragen eine Form der Harmschar x )war. Daher ist von dieser auszugehen.
Das ältere Recht kennt eine ganze Reihe von Fällen sym-bolischer Prozession als Strafe. Dabei mußte der Missetäter einenbestimmten Gegenstand zur Schau tragen. Der Edle trägt einenHund 2 ), der Reiter einen Sattel 3 ), der Bischof eine Handschrift 4 ),
1 ) Grimm RA. 4 2, 255 f. Waitz VG. 4 2 , 523 Anmerkung; 6 2 , 607.Brunner RG. 2, 596. v. Amira Grundzüge 2 147. Sehröder RG. 5 352Anmerkung 18. Hinschius KR. 5, 109, 4. Du Cange4, 169 f. Kluge Etym.WB. e 162. Körting Lat. rom. WB. 3 No. 4495. Diez Etym. WB. 5 612.Brinkmeier Gloss. 1, 961.
2 ) Grimm RA. 4 2, 309 ff. Waitz, VG. 6 2 , 605 f. — Aber auch Nichtedle:ÖW. 7,1045. Gehört das Katzentragen hieher ? Grimm DWB. 5,288.
3 ) Grimm RA.* 2, 312 ff. Brunner RG. 2,596. Waitz VG. 6 2 , 606 f.*) Waitz VG. 6 2 , 606.
3*