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Über die Strafe des Steintragens
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an den Ursprung der germanischen Steintragungsstrafe ver-schwunden war, als Urbild aufgefaßt wurde. Die Geistlichkeiterklärte eben alle Rechtsätze aus der Bibel.

Die angelsächsischen Bußordnungen 1 ) und das auf ihnen be-ruhende Poenitentiale XXXV cap. 2 ), bringen das Zitat aus demMatthäus-Evangelium bei den Bestimmungen über Feiertagsent-heiligung und Fastenbuße: Si frequenter consuetudinem per hocfecerit,exterminabitur ab aecclesia Domino dicente: Qui scandalizaveritunum de pusillis istis qui in nie credunt, expedit ei, ut appendaturmola asinaria collo eins et cetera 3 ). Wenn wir diese Stelle mitden entsprechenden der Lex Alamanorum [38. quia noluit Deooacare, in sempiternum seruus permaneat] und der Lex Baiuvario-rum [App. 1, i. sit servus, qui noluit in die sancto liber esse] zu-sammenhalten, so will mir scheinen, daß die Anführung der Bibel-stelle im Poenitentiale zwar nicht ganz hinpaßt, daß sie aber türdie Frage nach den Anfängen des Steintragens von größterWichtigkeit ist Das exterminari ab ecclesia geschah nicht durchErsäufen, deshalb brauchte der Mühlstein nicht erwähnt zu werden.Seine Erwähnung könnte aber eine Andeutung der Strafknecht-schaft als Mühlknecht oder Mühlmagd sein. Jedenfalls wäre inder Weise das Bibelzitat in diesem Zusammenhange am ehestenverständlich. Und die bereits oben ausgesprochene Vermutung 4 ),daß die Volksrechte hier von ihrer Vorlage nur der Form nach,nicht dem Inhalt nach abweichen, ist wohl am Platze. Die Be-gründung der Strafe ist in den Volksrechten viel sinnentsprechenderals in den Bußbüchern. Möglicherweise ist diese Begründungabsichtlich geändert und gebessert worden.

Wenn man die auf das Steintragen bezüglichen Quellendaraufhin untersucht, ob sie Gebräuche enthalten, die auf einehemaliges Ertränken 5 ) hinweisen, so lassen sich keine festen

x ) Wassorschleben Die Bußordnungen d. abendländ. Kirche 168;196; 489.

-) Das war auch in Österreich in Gebrauch. (Wien und Heiligenkreuz).Wasserchleben a. a. 0. 505, Anmerkung.

3 ) Wasserschieben a.a.O. 524.

*) S. oben S. 38 Note 1.

5 ) Klöpper Französisches Eeallexikon führt (3. 128) das Steintragenan und schließt die Beschreibung desselben so:Darnach entkleidete man