Druckschrift 
Über die Strafe des Steintragens
Entstehung
Seite
41
Einzelbild herunterladen
 

41

worden sein, freilich dort zur Abschreckung der Mühldiebe. Beidem Festhalten an solchen Erinnerungen hat auch die Spracheviel mitgewirkt, indem sie im Vergleich zwischen dem Lärm inder Mühle und dem Weibergezänke letzteres durch Ausdrücke wieklappermühle, geploderwerk 1 ) u. ä. bezeichnet hat 2 ).

Das Ergebnis der bisherigen Untersuchungen ist demnach:Die Strafe des Steintragens ist gleich den Strafen desHunde-, Sattel- und Pflugradtragens eine Abspaltungund Abschwächung der Strafknechtschaft. Der Stein istursprünglich ein Handmühlstein als Zeichen weiblicherArbeit.

§ 11.

a) Der Mühlstein des Evangeliums.Gelegentlich einer Besprechung von Harster's Buch überdas Strafrecht von Speyer wirft Schreuer 3 ) die Frage auf, obbei der Erklärung des Steintragens nicht eher an denMühlsteindes Evangeliums" 4 ) zu denken sei. So wäre der Lasterstein keinSymbol der Steinigung, wie Harster mit Grimm annimmt,sondern der Strafe des Ertränkens. Oft wird uns berichtet 5 ),daß man Verbrechern, die ertränkt wurden, einen schweren Steinan den Hals hing, damit sie sich nicht durch Schwimmen rettenkönnten. Darum ist aber eine Nachahmung der biblischen Sittenoch nicht erwiesen. 6 ) Die Gleichheit beruht auf der Überein-stimmung einfacher Kulturstufen 7 ). Wohl aber können wir an-nehmen, daß die biblische Stelle in einer Zeit, als die Erinnerung

') ÖW. 7, 1013.

") Vgl. mulemaer, muleruchtig. Brinkmeier Gloss. 2,230.

3 ) Z 3 RG. (germ.) 21, 309.

4 ) Evang. Matth. 18,6.Wer aber ärgert dieser Geringsteneinen,".

5 ) Grimm RA. 4 2, 278. Eine Reihe von Beispielen bei Do epler Schau-platz d. Leib- u. Lebenstr. 2, 294 ff. Vgl. oben S. 40 Anm. 5, S. 44 Anm. 1.

6 ) Ebensowenig wie beim Steinigen u. a. m.

7 ) Man vergleiche z. B. 2. Sam. 11, 21:Wer schlug Abi Melech------?

warf nicht ein Weib ein Stück von einer Mühle auf ihn ?" [ahd. glossiert:quirnsteiri] und die Stelle aus der Edda: at kann skal fara upp ylir dyrnar,er hon gengi ut, oc lata i/vernstein falla i höfut lienni. (Bei Grimm RA. 4 2, 277). Das Bedienen der Handmühlen war bei allen Völkern eine schwere undniedrige Arbeit. Vgl. Klagel. Jerem. 5, 13:Die Jünglingen haben Mühl-steine müssen tragen". Sehr ad er Reallex. d. indog. Altert. § 12. S. a. S. 40.