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ständen Symbole der Strafknechtschaft 1 ) erblickt. Wer die ver-wirkte Buße nicht zahlt, verfällt in Strafknechtschaft. Als Straf-knecht wird der Übeltäter natürlich zu Arbeiten in seinem Berufeverwendet oder zu den niedrigsten Arbeiten seines Lebenskreises.Um die Standesveränderung, die mit den Schuldigen vorgegangenist, sichtbar zu machen, trägt er nun öffentlich Zeichen seinesBerufes: der Handwerker sein Werkzeug, der Bauer seinen Pflug,der Reiter, der nun als Sattelknecht zu dienen hat, einen Sattelu. s. w. Die Strenge des Rechts ließ nach, und die symbolischeHandlung, die nur das Herabsinken in die Unfreiheit zeigen sollte,wurde die eigentliche Strafe. Die Strafe bestand nur mehr ineiner einmaligen Erniedrigung zu knechtischen Handlungen. Damitwar genügend angedeutet, daß der Verurteilte eigentlich die Straf-knechtschaft verwirkt habe, und daß sie ihm bloß gnadenweiseerlassen sei 2 ).
Die Strafknechte wurden in der Begel ins Ausland oder ineinen andern Gau verkauft. So wird bei der symbolischen Pro-zession, namentlich beim Steintragen, der Brauch erklärlich, daßder Zug von einer Grafschaft, Herrschaft in die andre, von einem
') Feiertagsarbeit hatte Strafknechtschaft zur Folge. (Brunner EG.2,593 f.). Durch die britischen Missionäre kam diese Strafe in die lexAlam 38 und lex Bai. App. I, 1. (Brunner Forschungen 471). v. Schwindmacht (Neues Archiv 31, 435, 2) aufmerksam, daß die angelsächsischen Buß-bücher, die im übrigen betreffs der Sonntagsentheiligung die Vorlage derbeiden genannten Volksrechto sind (Brunn er Berliner SB. 1885 S. 164 f.),die Bestimmung über Strafknechtschaft nicht enthalten. Sie gebrauchenden Ausdruck exterminabitur ab ecclesia. Dieser geistlichen Strafe des Aus-schlusses aus der Kirche entspricht die weltliche des Ausschlusses aus derstaatlichen Rechtsgemeinschaft, die Verknechtung. Die Strafknechtschaftist meist auch ein exterminari. Einen Fall Ton Yerknochtung als Strafefür Beleidigung zitiert Hinschius KR. 5, 204, 11.
2 ) Eine weitere Untersuchung der Harmschar fällt aus dem Rahmendieser Arbeit heraus. Doch mag darauf hingewiesen werden, daß zugleichmit der Strafprozession auch wirkliche Strafarbeit auferlegt worden ist.(Beispiel bei Hinschius KR. 5, 109,4.) Vielleicht ist harmschar ursprüng-lich gleichbedeutend gewesen mit ,Strafknechtschaft, Strafarbeit', -und isterst später zur Bezeichnung der sich davon abspaltenden Strafe des schimpf-lichen Zuges zur Strafarbeit (Variante z. Ssp. I 38 § 1 : die och harmschargegangen haben vor ir missetad) und die Strafe selbst geworden. Vgl.Lexer Mhd. HWB. 1, 1184.