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Wenn der Bagstein richtigerweise als Handmühlstein zu deutenist 1 ), so konnte die Demütigung einstens vollkommenen Ersatzfür die uneinbringliche Buße bieten: die zanksüchtige Frau arbeiteteeben mit dem von ihr getragenen Stein als Mühlmagd ihre Straf-schuld ab. Als von dieser Strafarbeit bloß mehr das Symbolübrig geblieben war, konnte leicht der Gedanke entstehen,daß die Erniedrigung, die öffentliche Schaustellung mit demlächerlichen Gepränge die eigentliche Strafe für Schandmäuler sei,und da wurde es als eine Gnade 2 ) oder Huld :1 ) bezeichnet, wennder büßenden Frau gestattet wurde, sich durch Geldzahlung vonder Ehrenstiafe zu lösen. So konnte es auch dazu kommen, daßdas Steintragen unter Umständen für unablösbar 4 ) erklärt wurde.
Geldstrafe oder Steintragen setzen fest die Weistümergruppen:Eis 5 ), Laa 5 ), Liesing 5 ), Saubersdorf 5 ), Grinzing 6 ), Khulb 7 ) u. a.
In erstei Linie Steinstrafe und diese durch Geld ablöslichbestimmen die Eechte von Ensdorf 8 ), Bippersdorf 9 ), Kahlenbergen-dorf 10 ), Lilienfeld 11 ), Nufsdort 12 ), Ober Nonndorf 13 ), Solenau 14 ),Wilhelmsdorf 15 ) u. a.
Wandel und Bagstein kommen auch nebeneinander vor; soin folgenden Texten: Gutenstein 1 . 6 ). Kranichberg, LangEnzersdorf 17 ),Ober Rußbach 18 ), Schönberg, Senftenberg, Stratzdorf, Trandorf,Weikendorf 19 ), Zwettl, Grösten 20 ) u. s. f.
Im Siedinger Weistum 21 ) heißt es: und soll dem Richter darumdanken. Dieser Dank bestand in der Entrichtung des Wandels.
Die Einhebung der Geldbuße stand in gewisser Beziehungzum Strafvollzug. So wurde z. B. das Geld auf den Bagstein ge-
1 ) S. unten § 10b.
2 ) wil mon si begnaden ÖW. 8, 131 Wilhelmsdorf 1512. ÖW. 8, 147;417; 579; 672. Arch. f. K. öst. GeschQu. 25, 90.
3 ) ÖW. 8, 953, Eis 1605.
*) ÖW. 8, 731 Schönberg 1430 (Anhang 17). ÖW. 8, 510 Ober Eufsbach1561: ohn alle gnad. ebenso Friedberg i. Böhmen. ÖW. 7,518 Traiskirchen1615: an alles mitl. 5 ) Anhang 5. 11. 12. 15.
6 ) ÖW. 7, 938. — 7 ) Archiv, f. K. öst. GeschQu. 25, 117.
8 ) Anhang 6. - 9 ) ÖW. 8, 623. — 10 ) ÖW. 7, 944.
ll ) Anhang 13. — «") ÖW. 7,919; 913. — 13 ) ÖW. 8,816.
") ÖW. 7, 382. — 15 ) ÖW. 8, 131; 147; 417.
K ) Anhang 8. — ") ÖW. 8, 329. — 18 ) ÖW. 8, 510.
19 ) ÖW. 8, 48. — ao ) Archiv f. K. öst. GeschQu. 25,105.
31 ) ÖW. 7, 250.