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Über die Strafe des Steintragens
Entstehung
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Sehr interessant ist die Ebersdorfer Bestimmung: zu ainemvalltor ausz und umb das dorf und zu dem anderen valter widerhinein. Diese Vorschrift ist, falls sie nicht einfach in örtlichenVerhältnissen begründet war, vielleicht so zu erklären: Es wirdscheinbar die Verweisung vollzogen, die Frau muß aus dem Dorfhinaus. Dann wird sie begnadigt am andern Ende des Dorfeswieder hereingelassen.

Der vorgezeichnete Weg war meist lang 1 ), und mußte wohlauch wiederholt werden 2 ). Der Sinn solcher Bestimmungen war:die büßende Lästerzunge sollte von möglichst vielen Leuten imDorfe gesehen werden. Je öffentlicher 3 ) ihre Schmach, umsohärter war ihre Strafe, und umso eher nahmen sich andre unge-bärdige Weiber ein warnendes Beispiel daran. Wer öffentlichgescholten, trug vor allermänig den Stein 4 ).

Der durch die Scheltworte an ihrer Ehre gekränkten Frauwird es zur besonderen Genugtuung gereicht haben, wenn dasZiel des Strafumzugs ihr Haus war 5 ). So war auch die Wieder-herstellung ihres geschädigten Bufes am vollkommensten.

Wenn alle beiden streitenden Parteien zum Steintragen ver-urteilt waren, so mußte die Urheberin des Gezänkes auch mit derStrafe beginnen; am Ziele hatte die nichtnachgiebige andre denStein zu übernehmen und zurückzubringen 6 ). In Spital amSemmering 7 ) war für jede ein besondrer Weg vorgezeichnet;möglicherweise ist die Stelle so zu verstehen, daß die beidenStrafumzüge gleichzeitig stattfanden und sich beim gemeinschaft-lichen Ziele, dem Pranger trafen. So ist gleichsam die Ver-söhnung, dasWiederzusammenkommen" symbolisch ausgedrückt.

') dreimall umb den pranger .. darnach all gössen auss und wider zu dempranger Grafenwerd 1433 ÖW. 8, 672.

s ) dreymal in dem aigen Hütteldorf' und Watzendorf 1562. Kalten-baek 2, 115.

3 ) offenlich zu puessen mit dem paehstain Ober Robrendorf 1484 ÖW. 8,874. öffentlich um die vleischpenk Neunkirchen 1564 ÖW. 7, 213 (,um die Fleisch-bänke' etwa gleich ,um den Markt'; im vorangehenden Satz ist von Fleisch-hackern die Rede). 4 ) Friedberg (Anhang 7).

5 ) biß zu der beleidigten haus. Herzogenburg 1566 (Anhang 9).

6 ) Schönberg (Anhang 17). Reichenau. ÖW. 6, 69.

7 ) ÖW. 6, 58.