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Über die Strafe des Steintragens
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mit denen sie die Verurteilte bewerfen sollten 1 ). Damit die Er-innerung an die Strafe länger anhalte, bekamen die BurschenWein 2 ), den die Frau zahlen mußte. Vielleicht war durch dieseMitwirkung bezweckt, daß die Knaben seinerzeit als Ehemännerihre Frauen in Zucht halten und ihnen eine derartige Schmachersparen sollten. Der Wein war zugleich auch Vollstreckungs-und Gerichtsgebühr, ebenso in dem Falle 3 ), wo alle Nachbarnam Trünke teilnahmen 4 ).

Um eine größere Zahl von Schaulustigen herbeizulocken unddie Übeltäterin noch mehr dem Spotte und dem Gelächter preis-zugeben, bestand in Ulrichskirchen 5 ) und in einigen anderen Be-sitzungen des Stiftes Heiligenkreuz der Brauch, daß der Kichtereinen Pfeifer und der Ehemann einen Pauker als Geleite bestellensollten. In einem Weistume 6 ) ist vorgeschrieben, daß der Mannselbst pauken soll und so zur Strafe für schlecht geübte Haus-zucht Hohn und Schmach miterdulden 7 ).

Verschärft wurde die Strafe der steintragenden Frau dadurch,daß ihr das Basten 8 ) verboten wurde, beziehungsweise, daß sie

an ihr ehr freventlich redt... die soll geben hundert eier, darzu strafbar sein mitdem stein -. 100 Eier gehören zumKüchendienst". Maurer Fronhöfe3, 242 f. Eierstrafen sind als Strafen für Frauen, die über Geld keine Ver-fügung hatten, sehr entsprechend und kommen auch allgemein vor. LoerschWeist, der Rheinprov. I 1, 237.

l ) Vgl. Grimm RA* 2, 319 (heim Eselritt) a parvulis cum ovis lapi-denlur. Verslagen en Meded. d. Vereeniging tot uitg. d. bronnen 5, 57.Der zum Kakstehen Verurteilte muß faule Äpfel liefern, mit denen er dannbeworfen wird. 1521.

a ) Eipeltau (Anhang 4).

3 ) Diepolts (Kranichberger Texte, Anhang 20). Vgl. Grimm RA. 2,320Anmerkung.

4 ) Vgl. das Weintrinken nach dem Hundetragen. ÖW. 7, 1045.

6 ) Anhang 24. Dort sind auch die andern Orte genannt. Dazu kommtnoch Minkendorf (Anhang 14) und Trumau.

6 ) Kaiser Steinbruch in Westungarn. (Text Minkendorf, Anhang 14.)

7 ) Das entspricht der Sitte, daß beim Eselritte der geprügelte Ehe-mann das Tier führen muß. Grimm RA. 4 2, 318. Gierke Humor 2 70Weinhold Deutsche Frauen 3 2, 7.

8 ) Vgl. das Rasten am Grenzkreuz beim Hundetragen. ÖW. 7, 1045.Dort soll es jedoch eine Erleichterung der Rechtshandlung sein.