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Über die Strafe des Steintragens
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§ 7. Der Vollzug.

Am Vollzug der Steinstrafe beteiligte sich die ganze Ein-wohnerschaft des Ortes 1 ). Wenn in den Weistümern davon nurwenig Erwähnung getan wird 2 ), so ist es wohl deshalb weil dieTeilnahme aller etwas Selbstverständliches war. Der in wenigenQuellen ausgesprochene Zwang 3 ) zur Mitwirkung war früher all-gemein.

Eine große Bolle spielte der Richter, bezw. sein Gehilfe undVertreter, der Büttel. Er hatte dem Weibe den Stein an denHals zu hängen 4 ) und führte oder trieb 5 ) die Verurteilte an einerFessel 6 ) den vorgeschriebenen Weg 7 ). Für das Anhängen undAbnehmen des Bagsteines bezog er Gebühren 8 ). Das Ausrufender Schuld durch den Nachrichter war vermutlich auch dortüblich, wo es nicht geschriebenes Recht war 9 ).

Die Genugtuung und Schadenfreude der begleitenden Mengeäußerte sich in schmähenden Worten, spöttischen Neckereien undtätlichen Beleidigungen. Während des Strafvollzugs war die Frauja nicht vom Frieden geschützt. Begreiflicherweise benützte dieübermütige Straßenjugend 10 ) mit Vergnügen jede solche Gelegenheitzu lärmen. Es wurde sogar auf die Mitwirkung der "Buben ge-rechnet. In Saubersdorf 11 ) lieferte ihnen der Richter die Eier 12 ),

') ursprünglich geschah dies während des Kirchunigangs.

2 ) Diepolts 16. Jh. (ÖW. 7, 230) und ir mann soll kaufn ain einer weinden nachpern.

3) Penk 16. Jh. (ÖW. 7, 286) und sollen alle nachparn mitgeen. DieLesart nachtperin klingt recht wahrscheinlich. Ensdorf (Anhang 6) dopeysollen all man und frawen sein . , und wer ... nit dobey ist,.... sol das wandelenmit 12 . . den. Vgl. auch die gemeinsame Arbeit an der Schandsteinkettein Ploen. (Kinder, Urk.B. z. Chron. d. Stadt Ploen, S. 34 f.)

*) ÖW. 7, 961; 1004. 8, 138: 510, u. a. m.

5 ) Das Treiben ist namentlich in den (hier außer Betracht bleibenden)Stadtrechten oft erwähnt.

6 ) Eipeltau (Anhang 4). 7 ) S. 27 f.

8 ) Zwettl (Anhang 25).

9 ) Senftonberg (Anhang 18). Hiemit in Zusammenhang steht die Ver-wendung von Paukern und Pfeifern. Darüber gleich unten S. 25.

10 ) Vgl. Grimm BA. 4 2, 317. ") Anhang 15.

12 ) Wahrscheinlich faule Eier. Vielleicht liegt bierin zugleich die Strafefür Nichtzahlung der Eierbuße, die anderwärts zum Steintragen hinzukam.Ehaftbuch v. Enkering (Grimm Weist. 3, 360) Item welche frau ... der andern