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Über die Strafe des Steintragens
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Marktbeschauer 1 ) und Feuerbeschauer 2 ) den Frauen oft ungelegengekommen sein und ihnen darum unfreundliche Worte entlockthaben.

§ 6. Das Verfahren.

Das Verfahren gegen zänkische Frauen war in der Regeldas gewöhnliche Verfahren in Beleidigungssachen. Der niedereRichter des Tatortes 3 ) verhält die Schuldige nach Rat seinerBeisitzer 4 ) zu Widerruf, Abbitte 5 ) und Versöhnung, sowie zurZahlung des Wandels, bezw. zum Tragen des Bagsteines. DasLaa'er Weistum 6 ) und seine Gruppe schildert das in anschau-licher Weise.

Die wichtigste Besonderheit bei der Bestrafung der Frauen-frevel war der Bagstein. Andre Besonderheiten ergaben sich vonselbst aus dem Institut der Geschlechtsvormundschaft.

Die Frau stand unter der Vormundschaft ihres Ehegattenoder ihrer Anverwandten. Der Mann hatte demnach die Ver-antwortung, wenn seine Frau sich nicht züchtig benahm; von ihmwurde verlangt, daß er durch angemessene Vorhaltungen undStrafen (bei den ländlich ursprünglichen Verhältnissen warenPrügel etwas Gewöhnliches 7 ) die Zanksucht der Frau heile 8 );siestand in ihres Mannes Strafe 9 )". Ob aber ein berechtigterGrund zur Züchtigung vorlag hatte nicht immer der Mann alleinzu entscheiden. In Schatterlee 10 ) wurde die Schuld der Frau vor-erst gerichtlich festgestellt und dann dem Manne die Bestrafung

J ) Archiv f. K. öst. Gesch.Qu. 25, 102 Markt Grösten § 24.

2 ) ÖW. 8, 948 f. Hartenstein 1605.

3 ) ÖW. 8, 652 Dörfel 1635: Welche fraw die ander übel handlet, soll einrichter oder ambtmann mit dem pachstain straffen and bristen und so es geschächin andern ämbtern. soll der ambtman ainem richter antworten.

4 ) vierer, geschworne, bürger, rat, gerichtsmannen,

6 ) (")W. 7, 393 Grillenberg 1747. ÖW. 8, 58 Weikendorf 1748.ÖW. 5, 359 Latzfons u. Verdings 1539.

6 ) Anhang 11.

7 ) Vgl. Grimm, RA.* 1, 621.

s ) Archiv f. K. öst. GeschQu. 25, 97 Neumarkt, Engspach 16. Jh. bettensy [die zerkriegten Frauen] mannen, solt man, ihn das anzeigen. ÖW. 8,254Ulrichschlag u. Matzles 16. Jh. so sollen si di mannen straffen und di mannensollen das wandl geben.

9 ) Zwettl (Anhang 25). I0 ) Anhang 16.