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Über die Strafe des Steintragens
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Dieser Satz galt jedoch nicht allgemein. Wir finden auch dieBestimmung, daß beide den Stein tragen müssen 1 ). Bemerkens-wert ist in dieser Hinsicht das Trandorfer 2 ) Weistum; es setztfest, daß erst, nachdem beide den Stein getragen haben, darüberbefunden werden soll, welche Frau im Unrecht ist. Diese mußdann noch den Wandel entrichten. Wenn sich die Verfeindetenaussöhnten, so konnten sie auch straflos ausgehen 3 ).

Der Natur der Sache nach sind Bestimmungen über Streitzwischen Frauen und Männern 4 ) in den Weistümern seltener alsdie über Frauenkrieg. Die Strafe ist oft für beide Fälle gleich 5 ).Andre Quellen wiederum strafen Scheltworte zwischen Frauen mitdem Bagstein, verbotene Worte einem Manne gegenüber mitGeld 6 ). Eine Mittelstellung scheint das Weistum von Ziersdorf 7 )(ebenso das gleichlautende des Nachbardorfes Groß-Meiseldorf 8 )einzunehmen.

Für unziemliches Benehmen den obrigkeitlichen Personengegenüber finden wir gleichfalls die Bagsteinstrafe angedroht;also wenn Frauen den viern oder zweifern 9 ), der herrschqft, demrichter, den gesicoren 10 ) nachreden. Dazu war z. B. Gelegenheit imBannteiding, dem ja unter Umständen Frauen anwohnen konnten u ),oder sogar mußten 12 ). Namentlich aber wird die Tätigkeit der

') S. § 7 am Ende. Friedberg (Anhang 7). 2 ) (Anhang 22).3 ) Laa (Anhang 11). *) Vgl. oben S. 16.

5 ) Eipeltau (Anhang 4.) Senftenberg (Anhang 18.) Gedersdorf (TextStratzdorf, Anhang 20). Liesing (Anhang 12.) ÖW. 7, 62 Haßbach u. Kirchau1566; ÖW. 7, 644 Atzgersdorf 1666; ÖW. 7. 424. Velm u. Gutenhof 1725.

6 ) ÖW. 8, 12: 17 Ulrichskirehen 1438-52. Drösing (Anh. 2). PraktischeFälle aus Eis 1487 im Arch. f. K. öst. Gesch.Qu. 25, 132: N. Flewschackerin. . . umb 2 und 6 ß^ ... dax sy den W. Schuster ain schering hat geheissen

Kolbin i L. ------- den poclmtain tragen soll, vmb das, dass sy ain andrem in der

freyung geslagen hat.

7 ) ÖW. 8, 525 (16. Jh.) so die frnuen in dem dorf an einander smeheten die sollen den pokslem tragen und ob ein frau ein man handlet, die solauch den pokstein tragen oder mit dun gericht abkomen.

8 ) ÖW. 8, 530 (16. Jh.). 9 ) Kranichberg (Anhang 10).10 ) Tattendorf (Anhang 21). Gehört wahrscheinlich hierher.

n ) ÖW. 7, 375 Piesting 1404 die frauen die da sein an ihr männer statt.12 ) ÖW. 7, 639 Atzgersdorf c. 1450 daz ain iegleich man oder fraw ....sein süllen bei dem panlaiding. ÖW. 8, 605 (S. oben S. 15 Anmerkuug 3).