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Über die Strafe des Steintragens
Entstehung
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bei Wien, packstain zuerst 1412 in Solenau 1 ), zuletzt 1727 inEggendorf, Nied.-Österr. 2 )

Diese Gruppe wollte man in der Literatur mit ,backen' zu-sammenbringen und bezeichnete daher den Stein als ,Backstein' 3 ),eine Form, die in keiner Quelle belegt ist.

An Steine aus dem Bache zu denken, war recht naheliegend.Das Engelmannsbrunner Weistum 4 ) ist in dieser Hinsicht be-merkenswert. Es spricht davon: wann frauen oder man schluegcnoder verpotne wort . . . geben bei dem pach und gleich darauf:wann die weiber an einander handln auf der gassen, so sein sischuldig, das si den pachstain sollen tragen. Vielleicht habenwir hier eine volkstümliche Worterklärung vor uns, doch muß mansich hier, und ebenso bei den weiter noch anzuführenden Variantenstets auch die mundartliche Aussprache und die Schwierigkeit,dieselbe schriftlich festzuhalten, ins Gedächtnis rufen 5 ). Pach-stain wird sehr häufig gebraucht. Zuerst 1399 in München. 6 )Im 15. Jh. in Mittersill (Pinzgau) 7 ). In Niederösterreich treffenwir diese Form von der Mitte des 15. Jahrhunderts (Heiligenkreuz) 8 )bis 1666 (Atzgersdorf) 9 ); verdorben in pachstuen im 15. Jh. inGastern. 10 ).

Die Form bachstein ist bisher nur einmal belegt und zwarim Teiding von Friedberg in Böhmen 11 ) (16541697).

Pochen bedeutet nicht nur ,klopfen und schlagen', sondernauch ,trotzen, prahlen, zürnen, fluchen, mißhandeln, verhöhnen,

i) ÖW. 7, 382.

ä) ÖW. 8, 500; ferner ÖW. 7, 918; 938. 8, 510.

3 ) Michnay u. Lichner, Ofner SfcTi., S. 98 u. 271. Chabert, Bruch-stück e. Staats- u. EG. d. deutsoh-österr. L. 1848. Denkschr. d. kais. Akad.ph. h. Kl. 4,39 Anmerkung. ÖW. 6, 683 (Register. Dagegen ist imGlossar ebda S. 627 pachsiein zu baqen gestellt).

*) 15001535. ÖW. 8, 657 Zeile 8 f. und Zeile 18 ff.

5 ) Die Schreiber waren in ihrer Schreibweise auch keineswegs konse-quent. ÖW. 8, 953 finden wir pogstain, pogkstain, pockstainl

6 ) Chroniken d. deutschen Städte 15, 490. Der ältere Abdruck des Katz-rnair'sehen Gedenkbuches (Oberbayr. Arch. 8, 108) hat irrtümlich baclistein.

i) ÖW. 1, 286. 8 ) ÖW. 7, 464.

9 ) ÖW. 7, 644. 10 ) ÖW. 8, 246.

") Anhang 7. Vgl. überdies Note 6.