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Über die Strafe des Steintragens
Entstehung
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k?'öten-, ehebrecher-, vielleicht auch schandstein], aus dem Aufbe-wahrungsort [kakstein] oder aus dem Gewichte [zentnerstein].

a) ,Bagstein' und dessen Varianten.Die älteste Fundstelle für das Wort pagstein, das MühldorferStadtrecht 1 ), gibt zugleich eine Erklärung desselben. Es heißtdort nämlich: Wie man den pagstain tragen sol. Welleich leichtweip pagent mit den Worten, di si vermeiden solten, wider ainpurgerin oder wider ir genbzzin, der sol der fronpot den pagstainan im hals hengen und sol si von gazzen ze gazzen traiben umb irunnützes pagen ------- daz ist ir puzz.

,Bagen' 2 ) bedeutete ,zanken, streiten, hadern', ,Bagstein' da-her den Stein, der als Strafe für Zank und Hader auferlegt wird.Als jedoch das Wort ,bagen' außer Gebrauch kam, wurde auch,Bagstein' nicht mehr verstanden. Die Verschiedenheit der Aus-sprache, namentlich aber die volksetymologische Anlehnung anähnlich klingende Wörter wie Bach, pochen, Bock, Wage, Weg,borgen, trugen das Ihrige dazu bei, eine nicht geringe Zahl vonabweichenden Formen hervorzurufen.

Bagstain kommt zu Anfang des 15. Jahrh noch im OfnerStadtrecht, Art. 155, vor. Pagstain 1495 in Reichenau, Ober-österreich 3 ), zu Anfang des 16. Jh. in Penk, Nieder-Österr. 4 ) undin Latzfons und Verdings im Vintschgau 5 ). pagkstain, pakstain1512 in Klosterneuburg 6 ), in einer 1539 angefertigten Kopie einesalten Gerichtsbuches in Lang-Enzersdorf 7 ), zuletzt 1667 in Mauer 8 )

') Aus dem 14. Jh. Chroniken d. deutsch. Städte 15, 400.

2 ) Graff, Ahd. Sprachschatz 3, 22 f. bäg zu skr. bkäj frankere? oderzu skr. bhäsh loqui, schwerlich zu pugna. Schade, Ahd. WB. 36, bogas. stm. ,lautes Eühmen'%r an stm. ,Streit'. bäc mhd. stin. ,lautes Schreien,Zanken, Streiten'. Daneben ahd. bäga, päga ahd. stf. 1. ,Zank, Hader, Streit 1 .Das Zeitwort ahd. pägan, mhd. bogen. Lexer, Mhd. H.-AV.-B. 1, 112.Schmeller, Bair. WB.' 2 1,214, bäg ,Zorn, Verdruß', baegen ,laut schreien'.Lexer, Kämt. WB. 14, pagg'n ,schelten, zanken'. Grimm, DWB. 1,576.bägeren 1. quälen, jmd. unehrenhafte Sachen vorhalten 2. hadern, zanken.S taub-Tobler, Schweiz. Id. 4, 1056, beigeren plagen.

3 ) Grimm, Weistümer 3, 684.

4 ) ÖW. 7, 286. 5 ) ÖW. 5, 359.6 ) ÖW. 7, 961. ') ÖW. 8, 329.s ) ÖW. 7, 653; ferner ÖW. 8, 417.