86 Eberhard Freiherr von Künssberg:
Beim Messerpecken ist es Zweck des Spieles, daß das Messerim Boden stecken bleibt; noch allgemeiner jedoch ist der Aber-glaube, der sich daran knüpft, wenn ein Messer zufällig zu Bodenfällt 1 und mit der Spitze stecken bleibt. Zum Beispiel wird an-genommen, daß es dann Verdruß gibt 2 , oder daß Besuch kommt 3 .Wenn ein herabgefallenes Messer zufällig im Boden stecken bleibt,soll man sich schnell etwas wünschen; das geht dann in Erfüllung 4 .3. Das Glossar von Brinckmeier 5 berichtet, daß im Hildes-heimischen gewisse Wiesenabteilungen auf eine eigentümliche Artmit Messern verlost wurden. Leider bringt er keine nähere Be-schreibung. Man möchte vermuten, daß es in der Form des Messer-spieles,,Mal und Unmal" geschah, das schon yon Luther 6 erwähntwird („nach dem das Messermal oder Umbmal tregt"). Es bestanddarin, daß ein Messer in die Luft geworfen wurde und je nachdem,ob die Marke des Messerschmieds auf der Klinge nach oben zuliegen kam oder die ungezeichnete Klingenseite, fiel die Entschei-dung.
Auch Fi schart kannte das Spiel und zwar unter dem Namen,,Buck oder Schnitt". In seiner Satyre „Das Jesuiterhütlein" 7spielen die Teufel mit einem Jesuitenhut in gleicher Weise wie beimMesserwurf:
Sie zogen Fäden durch die Mitt
Und trähtens dran herum all Ritt
Sie wurffens auch bei guter Rhu
Einander für Wurfpeihel zu
Und spielten-als mit Wurf fein mit
Tief oder Blatt, Ruck oder Schnitt.
In Oldenburg gibt es 8 folgende Art des Losens: Will manwissen, ob etwas gut oder schlecht ausgehen wird, so nimmt manein Messer bei der Spitze und wirft es nach dem Leib herum aufdie Erde; liegt die Seite mit der Fabrikmarke oben, so bedeutetdas Glück.
1 Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens VI, 206.
2 Rheinisches Wörterbuch V, 1105. ■
3 Wuttke, Deutscher Volksaberglaube 3 , § 293. Folklore 28 (1917), 452.
4 F. W. Waugh, Canadian Folklore from Ontario / Journal of AmericanFolklore 31 (1918), 31.
5 Vgl. Rechtswörterbuch I 396 unter „°Achter".
6 Deutsches Wörterbuch VI 2130; vgl. ebenda VI 1495.
7 Vers 802. 8 Wuttke, Deutscher Volksaberglaube 3 , § 344.