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Urkundenbuch des Stiftes St. Gereon zu Köln
Entstehung
Seite
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der übrigen der churmödt wegen mehrbesagten hofs und dar-zugehöriger äcker sambt übriger ahn- und zubehör verthätiget,der gewohnlicher aydt ausgeschwohren, forth alle praestandapraestiret, desgleichen bey abgang dieses Vasalli und ge-schwohrnen und sonsten jedesmahlen so oft sich der Casuszuträgt, beobachtet und alle pferdt, mit welcher vorgem.churmödige Landerey, berg und thal gebawet worden, nachhoffs brauch und Gerechtigkeit aufgetrieben und von dieseneins von Schultheiss ausgepicket und von Schelfen taxiret,schliesslich zufolg dieser tax von dem neuen Vasallo eingelöstoder nach willkühr eines hochwürdigen Capituli weggenohmenwerden sollen; im fall aber dass binnen kurtz oder lang diesezum Frizdorfer hoff gehörige Ländereyen nicht mit pferden,sondern mit ochsen oder auf andere weise gebauet werdensollte, so ist von seithen eines hochwürdigen Capituli vorbe-halten, auch von denen Vasallen eingewilliget worden, dassbey diesem fall das durch abieben des letzteren lehenträgereröifnete pferds churmuthlehen ahn statt der würklicher auf-treibung vor das mahl citra consequentiam mit 20 Rtlil.per 80 alb. redimiert werden sollen."

Unterschrieben: R.Schmitz syndicus secretarius. Verwittitevon Pallandt zu Lommersberg.

Papiemes Original im St.-A. zu Düsseldorf; das aufgedrückte Siegelder Gräfin ist erhalten.

698. 1739, Juli 10., vergleicht sich das Gereonstift mit derGemeinde von Niederbachem wegen des Weinzehnten dahin, dassletztere den zivanzigsten statt des Zehnten entrichten wollen und dasStift diesen Vorschlag annimmt unter den Bedingungendass l" 10die Butten oder Lehl, womit die Trauben ausgetragen werden,in allem gleich gemacht werden sollen, dahn widrigenfahlsdem Zehntaufsichtern freystehen soll, wan die zwanzigste denvorigen nicht gleichförmig sein werde, dieselbe gehen zulassen und ein andere zu erwehlen, oder allenfals in demkelterhaus oder Keller die ersetzungh des schaden zu suchen,2 d0 dass fahls ein oder ander von den Gemeindesleuthen keinezwantzig Butten oder lehl haben wurden, er nicht destowenigerden zehnten von seinem wachstumb pro rata abfahren solle,