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B tio dass in beiden lesungen sowohl der rothen als weissentrauben sämptliche gemeinheit und ein jeder beerbter in beson-der in solang mit ahnfangh seiner laas einhalten solle, bis daranBin hochwürd. capitul seine eigene trauben zu lesen einengantzen tag zuvor gehabt habe, also und dergestalt, dass dergemeinden jedoch, wie vor alters jeder Zeit gewesen, diegemeine laasansetzung sowohl in dem weiss als im rothenalso vorbehalten seyn solle, dass es dem hochedlen Stift durchJessen halbwinner drey tag zuvor ahngedeutet werden könne.Damit aller unterschleif aber wegen des zehnten verhütetwerden möge, haben beyderseiths parthoyon sich dahin ver-einbahret, dass bey vornehmender weinlaas deren beerbtenfünf zehndtbutten und zwar die erste unter Gullersheimerburg,die zweyte oben dem berg, die dritte ahn die gassen zuOhriegheim, die vierte an dem hundtbaum, und die funfiteahm Braehberg hingestellt werden, die Weinlesere aber diesefunff weege und keine andere einhalten sollen, also dass die-jene, welche hierahn fehlen, und einigen unterschleiff oderiimbweg zu schmälerung des zehndtens zu bedienen sich wider-stehen werden, des nachlasses ahn dem zehnten accurat[??] unddergestalt zu zahlen verpflichtet seyn sollen, dass sothanenLibertretteren der wahrer zehnten aus den kelterbutten odergar aus denen fässeren executive und ohne einige einredesolle genohmen werden. Letzlich ist verabredet worden, dassgemeinde die bestättigung dieses Vergleichs bei dorthiger herr-schaft auf ihre kosten suchen und ausbringen und demnechst5U Borckum, Oberbachem, Niederbachem und Mehlem zu jeder-mans Wissenschaft von der cantzel publicieren lassen, hiebeyiber dem herrn burggraffen von Drachenfels, so dan dem herrn5U Godenau nicht praejudiciert, sondern ihr altes recht vor-behalten sein solle."
Papiernes Original mit aufgedrücktem Kapitelsiegel im St.-A. zuDüsseldorf. Unten steht: Publicatum Berekum die 27. Septembris 1739 Hen-rikus Kamp, pastor. — Publicatum dio 27. Septembris 1739 in parochialinostra ecclesia in Oberbachem A. Kemp, pastor. — Publicatum in Nieder-bachem ex ambone die 27. Septembris 1739 per I. A. (.H.?) Schröder, pastor.- Publicatum in Melheimb die 29 na Septembris 1739. ita attestor Friedericuskdamus Hermesen, pastor ibidem. —
Joerres, Urkundenbucli von S. Gereon. 44