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dahin, dass der Rittersitz Bodenheim auf Grund der vom Königevon Spanien 1582 erhaltenen und von dem Grafen von Schaesbergals Herrn von Kerpen und Lommersum bestätigten Steuerfreiheit„von allem beytrag in extraordinariis ausserhalb brandtschattund turkenstewr" frei sein solle, dass aber „die zu dem nach-gehents acquirirten sogenannten Niewenheimer hof gehörigenländerey oder stuckern" im Ganzen 170 Morgen in extraordi-nariis ebenso icie die übrigen herangezogen werden sollen.
Eigenhändige Unterschriften: G. von Hersell, Franz Arnoldvon Hersell. Johann Thomas von Werll canonicus und depu-tatus eines hochw. capitull zu S. Gereon. C. H(?). Langen-berg canon. capitularis et ^ deputatus illustris Capit. Sti Ge-reonis. Christianus Steinhewer Colleg. S. Norberti preses,deputatus d. Abbaus Steinfeldens. Johannes Stephanus Sandtals meistbeerbter zu Lommersheim und 10 Andere (Schößen, Geschwo-rene und Testes). — Die beiden Hersei siegeln mit einem Siegel ge-meinsam; Werl, Langenberg, Sandt und einer der 10 letzten (wolM. Rutter) siegeln jeder für sich.
Original (auf Papier) im St.-A. zu Düsseldorf; 5 aufgedrüokte Lacksiegel.
696.— 1729, August 9., zu Rom b. S. Peter. P. Benedict XIIIbeauftragt den Official des Erzb. von Köln, dass er die durch diefreie Abdankung des 3oh. Everh. Theodor Bei in dem u-eltlichenStifte S. G. frei gewordene Vikarie s. Markte virginis et s. Josephidem Joh. Philipp Warmuth übertrage, vorausgesetzt, dass die jähr-lichen Einkünfte derselben, wie Warmuth behaupte, in der That nicht24 Dukaten Kamniergold überstiegen.
Original im St.-A. zu Düsseldorf; Bulle ab.
697.— 1733, April 24., vergleichen sich das Stift S. Gereonund die verwittwete Gräfin von Palandt zu Sommersberg, welcheletztere ihre zu Fritzdorf gelegenen und zum Frohnhof zu Nieder-bachem kurmudtpfiichtigen Güter an fünf verschiedene Käufer ver-äussert hatte, dahin, dass „aus denen ankauferen ein vasall undein geschworner ernendt und von diesem zugleich nahmens