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Stiftes S. G. 26 Morgen Land, jeden Morgen für 50 Mir. (1 = 78 albuskölnisch), und versichern, dass die Ländereien frei von Lasten seien„ausserhalb dass ahnkauffendem capituls einige stucken chur-mudig und lehnrührig und daraus jarlichs drey virtel undanderthalb pinten roggen, sodann ein sumberen gersten demcloister Konigsdorf, aber iedoch ohne lehnbarkeit und chur-muth, daraus jahrlichs funff firtel und drittehalb pinten roggenahn grundtpacht nebst feldzehenden und beeden ausgezahltwerden." Sodann stellen sie dem Stift frei, dass sie einige von denErben Simons versetzte Stücke Landes einlösen und als Eigentumbehalten mögen.
Original im St.-A. zu Düsseldorf; das Schöffensiegel hängt in Holzkapsel.Gemäss der beigefügten Specification lagen die 26 Morgen in 30 Stücken,von denen keines über l ! / 2 Morgen gross ist. Meistens ist es Ackerland,nur 2 I / i Morgen sind Wiesen. Vorkommende Flurnamen sind: auf demSchalkrath, an der Gymnischer Heggen, an der Krummerhecken, auf demWenauwer Weg oder Pättgen, an der Krumer Drift, im Fussthal, im vor-dristen Thall, im hindersten Gutesloch, im vordristen Gutesloch, in der Auwen,an der obristen Kuhdrift, an der untersten Kuhdrift, auf dem Niederfeld, ander Krummerfuhr, im Langenrath, in der Fudthacker, vor der Eselsgassen,an der Honshecken, auf dem Eselspatt, auf dem Forst, hinter dem kaltenAVasser (hier Wiese!) Von Anstössern seien erwähnt: Herrn von S. G.,Erb-genamen zum Pütz, Burglandt, Scholaster Hillbrand, Antoniter.
694.— 1726, October 13., vergleichen sich Maximilian HeinrichGraf von Velbrück etc. und das Stift S. Gereon wegen des Zehntenin Garrath zahlbar an den Kapitelshof zu Mottheim, dessen wegenbereits 1601 und 1695 processiert worden ist, dahin, dass dem Grafengegen einmalige Zahlung einer bestimmten Summe die rückständigenZehnten und Kosten erlassen werden, derselbe die Zehntenpflicht an-erkennt und statt des Zehnten jährlich 60 Reichsthaler ä 80 AlbusKöln, zu zahlen sich verpflichtet.
Original (Pergament) im St.-A. zu Düsseldorf. Aufgedrücktes Siegeldes Grafen.
695.— 1727, Jan. 21., vergleichen sich die Deputierten, Meist-beerbten, Schöffen und Geschworenen der Herrschaft Lommersum mitden Gebrüdern Freiherrn von Herseil zu Bodenheim und Fockum