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Urkundenbuch des Stiftes St. Gereon zu Köln
Entstehung
Seite
8
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/erat"; Z. 27:ac" stattet"; Z. 29:Rattario" stattBattario";Z. 33 steht nach s. Rudtgeri nochs. Batmari" und hernachWinc-muri"; Z. 34 endlich hat das R. B.Vulverici" stattUlverici".

NB. Die Jahreszahl, die Indiction und das Regierungsjahr Arnulfsstimmen nicht zusammen. Da die erste bei Lac. und im R. B. in Ziffern,die zweite aber in Buchstaben geschrieben ist, so scheint letztere (die jaauch allgemein bekannter war) richtig zu sein. Dann würde aber als Jahr898 angenommen werden müssen, wobei freilieh dasdecimo" in dem Re-gierungsjahr Arnulf s inundecimo" zu verändern wäre. Dass Arnulf nochKönig er war seit 896 auch Kaiser heisst, ist nicht von Bedeutung;bemerkenswert aber ist, dass nicht das Regierungsjnhr Zuentebold's, desKönigs von Lothringen angegeben ist. Der Bischof Bigilbert ist wohl der-selbe, der als Notar 895 Juni 4. und Oct. 25., und als Kanzlerad vicemHerimanni archicapellani" [et archiepi Ool.J von 896 Nov. 11. bis 897 Juli26. Urkunden Kg. Zuentebold's recognosciert; wahrscheinlich war er nunin Köln Chorbischof (und Archidiakon?). Bin Bischof von Utrecht namensEgibold oder Egilbert starb 900 Sep. 29. (Garns) nach ganz kurzer Regie-rung: ist das wiedor dieselbe Person?

4. 1033, Sei)t. 20. Pfalzgraf Hezel, der Bruder Ezzo's,schenkt, um die Not der Dürftigen zu mildern, der Kirche des h. Gereon,und zirar zum besten der Brüder, einen im Dorfe Luvenich (Löve-nich b. Köln) gelegenen Herrenhof mit allen dazu gehörigen Hufen,Wäldern, Feldern, Wiesen und sonstigem Zubehör, wobei er sich undseinen Erben die Vogtei über den Hof vorbehält. Jedoch setzt erhinsichtlich der Vogtei fest, dass dieselbe immer einem der Brüdervon S. Gereon, der von dem Propste und den Brüdern zu bestimmensei, zu Lehen übergeben iverden sollte, damit das Kloster nicht durch ge-iraltthätige Laienvögte zu leiden habe. Unter den Zeugen: Hezel, PropstundMeginzo, Dechant von S. Gereon, Graf Everhart. Actum ColoniaeIII kal. oct., die in memoria beati archangeli Michahelis inBasilica sti Gereonis, anno ine. verbi 1033, indictione prima,Heinrico (so!) augusto Romanis imperante, archiepiscopatusdomni Pilegrimi XII.

Original im St.-A. zu Düsseldorf. R. B. f. 120. Gedruckt beiLac. 105, 169. In diesem Abdruck ist Z. 3. nachfidurae" ein nicHim Original vorhandenes (und auch entbehrliches)vitae" eingeschoben,und unter den Zeugen steht unrichtig Pippin statt Lippin. Vor undbezüglich nach der ersten Zeile stehen am Rande die Monogramm*.