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Urkundenbuch des Stiftes St. Gereon zu Köln
Entstehung
Seite
9
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., icelohe Pax Cristi in eva aufzulösen sindund mit jener Zeile zu einem Satze gehören. Pax Cristi omnihusjidelibus tarn futuris quam presentibus multiplketur in eva.

Die Richtigkeit des Inhaltes dieser Urkunde zu bezweifeln, liegt keinGrund vor; die Urkunde selbst ist aber unecht. Dass hier die Dechantender Domkirche und der Kirche S. Gereon mit ausdrücklicher Erwähnungder genannten Kirchen als Zeugen vorkommen, ist auffallend da dieseSitte erst ca. 50 Jahre später in die Erscheinung tritt, aber nicht bewei-send für die Unechtheit. Diese folgt 1) aus dem falschen KaisernamenHeinrich" statt Conrad; 1033 war Conrad bereits 9 Jahre König und 6 JahreKaiser, also war ein solcher Irrtum damals nicht wohl möglich; ist aber dieUrkunde nach 1080 angefertigt worden, so ist der Missgriff erklärlich, dadamals bereits über 40 Jahre Heinrich der Name dos Königs war. 2) folgtdie Unechtheit aus den "Worten, mit welchen sich der Pfalzgraf Hezel ein-führt:egoHezol, nonmerito sed nomine palatinus comes dictus, domni Ezzonispalatini comitis frater uterinus." Im J. 1033 lebte der Pfalzgraf Ezzo noch,und es ist daher unbegreiflich, dass zugleich sein Bruder Hezel sich alsPfalzgrafen bezeichnet; man hat zwar darauf hingewiesen, dass Ezzo viel-leicht damals altersschwach er hatte in der That über 80 Jahre unddaher sein Bruder sein Stellvertreter gewesen wäre, man hat dieses selbstangedeutet gefunden in demnon merito", welches zu dem Zwecke falschmitnicht dem Rechte nach" übersetzt wurde. Uns scheint sogar dasdomniEzzonis palatini comitis fr. ut." daraufhinzuweisen, dass Ezzo bei Ausstellungder Urkunde bereits gestorben wäre, dass er schonselig" war (Domini etDomni sancti vulgo appollati" sagt Ducange), was aber, wie schon gesagt,nicht richtig ist; der genannte Zusatz war jedenfalls 1033 ganz unnötig, erist aber ein erklärlicher Schnitzer, wenn zur Zeit der Abfassung der UrkundeEzzo und Hezel längst todt waren. Aehnlicho Formeln wienon meritosed nomine" werden überdies dem Charakter einer Person zugesetzt, wenndieselbe den betreffenden Charakter wirklich voll und ganz, und nicht blosals Stellvertreter einer andern Person besitzt. Die genannte Formel selbstfinde ich nur noch zweimal im 11. Jh. angewandt, und zwar in zwei Urkun-den des Erzb. Sigewin vom 22. März 1080, welche auffallenderweise auchbeide für S. Gereon gegeben sind, und daher weiter unten aufgeführt werden.In der einen sagt Sigewin von sichego non merito sed solo nomine epis-copus", in der andern:ego non meis meritis sed solo nomine episcopus."Die dem Pfalzgrafen Hezel zugeschriebene Urkunde, welche wir hier besprechen,scheint daher nach jenen beiden abgefasst zu sein. Noch ist bemerkenswert,dass der Urkunde die Hälfte eines Bischofssiegels aufgedrückt ist, welcheaber nur das Wortarchiepiscopi" darbietet; war etwa die andere Hälftemit dem Namen des Erzbischofs nie auf dieser Urkunde vorhanden, und hatsich der Fälscher auch hierin verraten?