Druckschrift 
4 (1807)
Entstehung
Seite
271
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271Von der Regel=CöcioderBlinde=Rechnung.Die Cöci=Rechnung lehret, wie man Dinge vonverschiedenem Werth vermischen oder theilen soll, sodaß eine gewisse Anzahl der gegebenen Dinge von allenSorten einen gewissen Werth bekommen, und daß beyder Vermischung oder Theilung, wenn es nothwendigerfordert wird, keine Brüche, sondern lauter ganze Zah-len entstehen, z. B. bey solchen Fragen, wo Personenoder andere unzertrennliche Sachen im Resultate erschei-nen, wobey also keine Brüche statt finden können.Dieser letzte Umstand unterscheidet hauptsächlich dieseRechnungsart von der Alligations=Rechnung. Sonstkönnen die meisten hieher gehörigen Aufgaben so wohldurch die eine, als durch die andere Rechnungsart auf-gelöset werden. Das Verfahren bey der Cöci=Rech-nung ist folgendes.Man schreibt die Werthe der Dinge, die da vermischtoder vertheilt werden sollen, vom größten bis zum klein-sten untereinander. Finden sich Brüche dabey, so bringtman sie zuerst unter eine gleiche Benennung. LinkerHand, mit dem kleinsten Werthe in eine Linie, schreibeman