37Stich- oder Tausch-Rechnung.Unter dieser Rechnungsart, welche auch die Baratto-Rechnung genannt wird, werden solche Geschäfteeiner Handlung verstanden, bey welchen eine Waaren-Vertauschung vorkommt.Da Kaufleute ihre Waaren nicht in großer Mengewie sie wohl wünschen, auf einmal verkaufen können,auch andre Waare, welche bey ihnen abgehen und ge-sucht werden, nicht immer gerne gegen baares Geldeinkaufen wollen; so hat man zur Aufnahme der Hand-lung, besonders auf Messen das Umsetzen oder Vertau-schen der Waaren gegeneinander, eingeführt, wodurchzuweilen beyden Parteyen ihr Geldmangel durch denTausch der Waaren ersetzt wird, und dabey auch nichtgenöthiget werden, ihre verkaufte Waaren von der Messewieder nach ihrer Heymath zu nehmen.Bey dieser Rechnungsart sind hauptsächlich folgendezwey Stücke zu beobachten, nämlich:a) Wenn einer von beyden barattirenden Partheyenseine Waare im Tausch höher als gegen baareBezahlung ansetzt, so muß der andere, wofern ernicht mit Nachtheil handeln will, auch den Preisseiner Waare nach eben dem Verhältniß höheransetzen.C 3
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